Exfrau lässt Kind lieber bei Oma anstatt beim Vater?
wir haben beide Sorgerecht und es ist auch so das wenn die Kindesmutter verhindert ist das ich als erste sorgeberechtigte Person das Kind dan nehme. Jedoch verschweigt mir das die Exfrau und lässt unsere kleine heimlich lieber bei ihrer Mutter. Darf sie das und wie ist die normale Regelung?
Danke
6 Antworten
Ihr habt gemeinsames Sorgerecht, Deine Ex vermutlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Du hast ein Umgangsrecht.
Das heißt somit nicht, dass Deine Ex-Partnerin verpflichtet ist, Dir mitzuteilen wann sie Euer Kind zur Oma bringt, wenn sie z.B. einen Temin hat.
Warum sollte sie das Kind nicht mal bei der Oma lassen? So lange dein Umgangsrecht dadurch nicht tangiert wird, ist doch alles gut. Deine Zustimmung braucht sie dafür nicht.
Übrigens hat such die Oma hat ein Umgangsrecht.
das sorgerecht hat mit dem umgangsrecht nichts zu tun. für die drei entscheidungen die du mit bestimmen darfst, wirst du schon früh genug informiert. alles andere bestimmt die km im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge.
die normale regelung des umgangs steht in deinem beschluss. das waren glaub ich zwei nachmittage und jedes zweite wochenende. alles andere geht dich nichts an.
die km verheimlicht dir garnix, da sie erwachsen ist und die entscheidungen der kinder im bereits erwähnten rahmen der alleinigen alltagssorge trifft. dazu gehört auch die betreuung der kinder. die km bestimmt alleine, wer in ihrer umgangszeit, die kinder betreut, wo sie sich aufhalten, was die kinder tun und mit wem sie kontakt haben. all das geht dich garnichts an.
es ist also nicht so, dass die sorgeberechtigte zweitperson das kind nimmt, wenn die km verhindert ist. selbst wenn sie ins krankenhaus käme, könnte sie die kinder zur oma geben, zu ihrem freund oder zu bekannten nach timbuktu. das ginge dich noch immer nichts an. weiterhin muss sie keinen kontakt mit dir pflegen, du solltest gehörig runterfahren bevor du dir ein kontaktverbot einhandelst.
Ja, sie darf sich auch einen Babysitter aussuchen und muss dich weder informieren noch um Erlaubnis fragen.
klar darf sie das es ist ja die Oma und nicht eine fremde Person