Exfrau lässt Kind lieber bei Oma anstatt beim Vater?

6 Antworten

Ihr habt gemeinsames Sorgerecht, Deine Ex vermutlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Du hast ein Umgangsrecht.

Das heißt somit nicht, dass Deine Ex-Partnerin verpflichtet ist, Dir mitzuteilen wann sie Euer Kind zur Oma bringt, wenn sie z.B. einen Temin hat.

Danke wilees, ja das ist richtig und das verstehe ich ja auch. Nur hatten wir im letzten Jahr Gericht gehabt und es wurde der Ex auferlegt das sie innerhalb der nächsten 6 Monate mehr kontakt mit mir dem Vater ausbauen soll-dies ist leider nicht geschehen, es wurde ihr sogar mit Strafe vom Gericht im Protokoll gedroht.

Ich möchte einfach ab und zu öfters mein kind sehen

@MariVit2010

Ich finde es immer wieder bitter, wenn Mütter entgegen dem Kindeswohl gemeinsame Zeit mit dem anderen Elternteil torpedieren. Ein Kind sollte ohne jedwede Beeinflussung gegen den anderen Elternteil aufwachsen dürfen.

@MariVit2010

sie muss überhaupt kein kontakt mit dir aufnehmen. sie kann auch völlig schweigen und dich ignorieren. sie muss auch über den beschluss hinaus keinen kontakt zwischen dir und den kindern fördern. das ist nicht ihre aufgabe. du hast deine im beschluss genannten tage und das wars.

die strafe die dort aufgeführt wird, richtet sich dahingehend wenn sie den umgang unterbinden würde. wenn du nicht langsam aufhörst kindeswohlgefährdend zu agieren und dazu gehört auch, dich ständig aufzudrängen oder ständig stress zu schieben, dann kann das zügig dazu führen, dass dir der kontakt zu den kindern verboten wird. per selbigem gericht.

wenn du die trennung von der ex nicht akzeptieren kannst, dann solltest du dir einen trennungstherapeuten suchen und nicht irgendwelche kontakte zu ihr suchen die sie nicht will.

Ja, ich finde das auch traurig. Die Mütter vergessen, dass die Kinder einmal selber anfangen zu denken und dann Fragen aufkommen. Da kann sich ihr Verhalten ganz schnell gegen sie wenden und das Kind macht ihr bittere Vorwürfe. Es ist kein Trost für dich und ich frage mich, was soll man dir raten? Es geht hier um eine kleine Kinderseele, die man schützen sollte, auch wenn man selbst darunter leidet. Vielleicht versuchst du es, die Mutter gnädiger zu stimmst. Alles Gute!

@KaeteK

Vielen lieben Dank dir für diese Worte. Bislang die beste und für meine Seele wärmste Antwort. Ich habe es oft versucht, leider vergebens; ( hast du das selbe erlebt? Ich bin Geschäftsmann und betreibe ein erfolgreiches Unternehmen. Ich würde so gerne meinen kleinen so viel ermöglichen wollen....Aber die ex trotzt. Ich habe ihr auch gesagt...Unsere kleine schaut doch auf uns beide auf und sie hofft das wir alles richtig für sie machen und sie vor allem beschützen. ...Aber was machen wir....Wir zoffen uns um meine Zeit mit dem eigenem Kind. Warum...wozu??? Meine Frau hat alles was sie hatte verloren und nun lebt sie mit 34 wieder bei ihrer Mama. Ich denke das deshalb sie so sauer auf mich ist. Aber ich bin russlanddeutscher...Ich verzeihe solche Fehler niemals. Für mich gibt es nur mein Kind und mehr nicht; (

@PanOrama02

was du bist, spielt keine rolle - außer bei der bemessung des unterhalts für kind und ex. du hast deine umgangstage und über diese kommst du nicht hinaus.

du bist deutscher und was du früher warst, wo du herkommst spielt keine rolle. wenn du nicht in der lage bist ruhe zu geben, wird deine ex eine kontaktsperre verhängen oder unbekannt verziehen. also halte ruhe und kümmer dich in der zeit des umgangs um das kind. mehr wird von dir nicht mehr erwartet.

wo die ex ist, wo sie lebt, was sie hat oder auch nicht geht dich nichts an. sie ist ihr eigener herr und bestimmt selbständig über ihr leben. wenns ihr bei ihrer mutter gefällt hast du das hinzunehmen.

warum betreibst du multiaccounts?

Warum sollte sie das Kind nicht mal bei der Oma lassen? So lange dein Umgangsrecht dadurch nicht tangiert wird, ist doch alles gut. Deine Zustimmung braucht sie dafür nicht.

Übrigens hat such die Oma hat ein Umgangsrecht.

Ex wohnt ja bei ihrer Mutter mit Kind. Mein Umgang ist ok, aber es wurde ihr auferlegt mehr zeit mit mir und kind zu ermöglichen, das verweigert sie dennoch...obwohl es ein Urteil gibt.

@MariVit2010

das urteil sagt zwei nachmittage die woche und jedes zweite wochenende. das ist der umgang den sie ermöglichen muss. mehr steht dir nicht zu. die andere zeit betreut die km das kind und zwar so, wie sie das für richtig hält. wer das kind in der zeit betreut, wer es abholt, wer es betreut, wo es sich befindet - geht dich schlichtweg nichts an.

und wenn sie die oma nimmt, dann ist das ihr recht.

Die Großeltern haben kein Umgangsrecht weder während der Ehe noch nach der Scheidung.

Wenn die Eltern die (Enkel)Kinder nicht zu den Großeltern geben ist das so. Schade aber die Großeltern haben keine weiteren Rechte.

das sorgerecht hat mit dem umgangsrecht nichts zu tun. für die drei entscheidungen die du mit bestimmen darfst, wirst du schon früh genug informiert. alles andere bestimmt die km im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge.

die normale regelung des umgangs steht in deinem beschluss. das waren glaub ich zwei nachmittage und jedes zweite wochenende. alles andere geht dich nichts an.

die km verheimlicht dir garnix, da sie erwachsen ist und die entscheidungen der kinder im bereits erwähnten rahmen der alleinigen alltagssorge trifft. dazu gehört auch die betreuung der kinder. die km bestimmt alleine, wer in ihrer umgangszeit, die kinder betreut, wo sie sich aufhalten, was die kinder tun und mit wem sie kontakt haben. all das geht dich garnichts an.

es ist also nicht so, dass die sorgeberechtigte zweitperson das kind nimmt, wenn die km verhindert ist. selbst wenn sie ins krankenhaus käme, könnte sie die kinder zur oma geben, zu ihrem freund oder zu bekannten nach timbuktu. das ginge dich noch immer nichts an. weiterhin muss sie keinen kontakt mit dir pflegen, du solltest gehörig runterfahren bevor du dir ein kontaktverbot einhandelst.

Ja, sie darf sich auch einen Babysitter aussuchen und muss dich weder informieren noch um Erlaubnis fragen.

waaass, dadurch das ich selbstständig bin hatte ich sowas auch vor gehabt---aber natürlich als Notlösung, sie sagte mir sie würde dies nie erlauben

@MariVit2010

Nachdem ich mal annehmen, ihr teilt die Zeit des Kindes nicht wirklich 50/50 sind das auch andere Ausgangssituationen.

KaeteK...Bitte nicht darauf antworten...mein Web.de Account wurde gehäckt!

klar darf sie das es ist ja die Oma und nicht eine fremde Person