Umzug bei alleinigem Sorgerecht in ein anderes Bundesland

2 Antworten

Musterbeispiel für die Art von Mutter, die dem Vater versucht sämtliche Möglichkeiten auf Umgang mit seinen kindern zu nehmen und selbst nur Unterhalt will und nicht arbeiten. Nach EgH haben beide Eltern den Anspruch auf Umgang und wegziehen kann nach § 1666 BGB als Kindesentzug gewertet werden. Sicherlich wird dir der Richter in der ersten Instanz recht geben, sollte der Vater aber gegen die Entscheidung Beschwerde beim OLG einlegen, kannst du dich von deinen Kindern wegen Entführung verabschieden.

Viel Glück.

Hallo Mammilein, es ist Dein gutes Recht dort hin zu ziehen wo Du meinst, dass es Dir da besser geht. Deine Kinder darfst Du mit Dir nehmen, Du willst sie doch nicht vernachlässigen. der Kindesvater hat kein Sagen zum Aufenthaltsort von Dir und Deinem Kind.

Wenn er sein Kind gern hat, so wird er es auch im neuem zu Hause besuchen!

Gruß hardty

Danke Hardty, Also meine Tochter hat einen anderen Vater als mein ungeborenes Kind, der Vater des ersten Kind würde seine Tochter am Ende der Welt besuchen, der Vater des ungeborenen Kindes und ich haben uns gerade getrennt und leider verläuft die Trennung sehr unschön mit vielen Drohungen seiner Seits bezüglich des Sorgerechtes und ich hätte kein Recht umzuziehen schon gar nicht in ein anderes Bundesland! Möchte doch einfach meine Ruhe haben und die Schwangerschaft die so schon nicht einfach ist einfach ein wenig genießen können!