Sorgerecht obwohl Geschäftsunfähigkeit besteht?

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Wenn er nicht geschäftsfähig beurteilt wurde, ihm also auch ein Betreuer vom Amtsgericht zugewiesen wurde, erstreckt sich das auf jeden Fall ja auch auf die sog. "Aufsichtspflicht", die er nicht mehr einhalten können wird. Ich weiß aber, daß ein Sorgerecht in Deutschland erst bei Gefährdung des Kindeswohles wieder entzogen werden kann... Wenn der Patient allerdings in einer Klinik ist, wird das ja wohl nicht gegeben sein. Man kann vielleicht lediglich einen Wechsel des "Sorgerecht" beim JA beantragen, sofern niemand anderes auch ein Sorgerecht für das Kind hat. Ich würde mich da beim JA erkundigen- ich weiß, daß man das schriftlich beantragen muß, für den Fall, daß der einzige Sorgeberechtigte z.B. einen Unfall hat o.ä.

Auf jeden Fall würde ich das alleinige Sorgerecht beantragen. Stell Dir mal vor, Dir passiert etwas und wer hat dann das Sorgerecht, bzw. kommt als erstes infrage, für das Kind zu sorgen? Derjenige, der es nicht kann. Da muss man vorsorgen.

Meine nur, wenn jemand doch nicht mehr geschäftsfähig ist, kann doch wohl der Anteil des einen Elternteils am Sorgerecht nicht an einen Betreuer gehen...oder doch?

Wende Dich mal ans Jugendamt und evtl. dann ans Familiengericht. Ich denke, dass alleinige Sorgerecht wäre unter diesen Voraussetzungen durchaus möglich...alles Gute