kann mir das alleinige sorgerecht zugesprochen werden wenn meine exfrau im chat gegen mich hetzt?

8 Antworten

Hört sich stark nach Kindergarten von beiden Seiten an.

Ein Chat hat nix mit dem Sorgerecht zu tun. Zumindest nicht in dem Umfang, wie es hier beschreiben wurde.

Nein, das passiert selbstverständlich nicht.

Um die alleinige Sorge zu erhalten müsste die Mutter das Kind misshandeln oder missbrauchen.

Was sie mit Dir macht spielt überhaupt keine Rolle.

Bei der gemeinsamen Sorge entscheidest Du die meisten Sachen auch nicht mit, das ist GsD gesetzlich so im Paragraphen 1687 BGB geregelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html

Auch wenn es sicherlich nicht die feine Art ist, aber nur weil die Frau mit dir ein Problem hat, und deswegen über dich in Chats vielleicht nicht freundlich redet, heißt das nicht, dass sie nicht gut für das Kind sorgt und eine gute Mutter (Erziehung ect.) ist, das ist aber das entscheidende Kriterium bei Sorgerechtsstreitigkeiten. Das Kindeswohl.

So ein Kinderkram - man entzieht der Mutter doch nicht das komplette Sorgerecht, nur weil ihr irgendwelche kindischen Streitereien in einem Internet-Chat austragen müsst. Das kann doch wohl auch nicht den ernst sein?

Wenn du momentan bloß begleitete Umgänge hast, wird dir auf keinen Fall einfach das alleinige Sorgerecht übertragen - mit welcher Begründung denn auch?

Ohne hier Hintergründe zu kennen, kann man kaum etwas beurteilen - prinzipiell ist es aber natürlich möglich, dass dir als leiblicher Vater auch das geteilte Sorgerecht zusteht, solange es keine dringenden Gründe dagegen gibt.

du solltest nicht ihr kommunizieren in einem laufenden verfahren und schon garnicht chatten. ihr wird garnichts entzogen und die chatmitschnitte kannst du vergessen. du willst gemeinsames sorgerecht und nichts anders. entscheiden kannst du selbst mit gsr über garnichts. hast du dir gedanken gemacht was du willst? wirst du die kinder zu dir nehmen und warum hast du nur begleitete umgänge. seit ihr beide nicht fähig euch um daskind zu kümmern?