bekommt man die anwaltskosten zurück wenn man RECHT bekommt?ich bekomme von

6 Antworten

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Wenn der Beklagte den Prozeß verliert, hat er auch Deine Anwaltskosten zu zahlen. Hat der Beklagte aber kein Geld, bleibst Du auch noch auf Deinen Anwaltskosten sitzen. Für den Fall, dass der Schuldner vielleicht kein Geld hat, empfehle ich Dir ihm einen Mahnbescheid zu schicken. Den kannst Du selbst beim Amtsgericht abgeben. Wenn dann nichts zu holen ist, hast Du nur die Kosten für den Mahnbescheid gehabt.

stahlhart 
Fragesteller
 23.10.2011, 13:16

Danke,so werde ich es machen.

Anton96  21.06.2014, 22:02

Bester Tipp.

Also wenn ich die geshciht richtig verstehe das dir noch jemand 500€ schuldet dann droh im ein bisschen mit anwalt geriht polizei gefängnis wenn er das nicht macht geh einfach zur polizei aber die einfachste lösung isses sich einfach über sein reht informieren entweder internet oder anwalt kostet keine 500@ in 20 min und da wird dann die vorgehensweise besprohen!

imager761  23.10.2011, 00:37

Die Polizei macht da garnichts, es sein denn, er setzt sich mit dem Geld ins Ausland ab :-O

Anton96  21.06.2014, 22:01

Wer mit unrealistischen Rechtsfolgen droht begeht ganz schnell eine Nötigung und braucht dann ganz schnell einen Anwalt zur Verteidigung.

Wahrschenlich nicht, wenn der Schuldner keine 500 EUR zurückzahlen kann, wird er die Anwalts- und Prozesskosten wohl erst recht nicht aufbringen können. Grds. schuldest du aber deinem Anwalt als Mandant (Auftraggeber) seine Gebühr.

Rechtlich schon garnicht, wenn du dem Gläubiger mit einem Anwalt an die Gurgel willst oder es zu einem Vergleich (Ratenzahlung) kommt.

Ja, wenn der Schuldner durch Mahnung/Zahlungsaufforderung durch dich zunächst in Verzug gesetzt weiter nicht zahlt und er genug Geld für die Rechtsverfolgung übrig hat.

Genau das würde ich aber vorher sehr sorgfältig prüfen :-O

G imager761

also erst einmal muss derjenige in Verzug sein, damit er die Anwaltskosten zahlen muss. Erst wenn du ihn bereits aufgefordert hast und er dann nicht zahlt, dann kannst du die Anwaltskosten als Schadensersatz verlangen. Wird der Anwalt gerichtlich tätig, dann bekommst du im Siegesfall die Anwaltskosten und die Gerichtskosten vom Beklagten erstattet (solltest du den Rechtsstreit verlieren, dann nicht). Allerdings würde ich mir das gut überlegen.

In dem Fall werden die Anwalts- und Gerichtskosten meistens dem Beklagten auferlegt

imager761  23.10.2011, 00:35

... und vom Kläger/Gläubiger bezahlt, wenn beim Beklagten/Schuldner nichts zu holen ist :-O

terrortippse  23.10.2011, 08:07
@imager761

gezahlt wird sowieso immer vom Kläger, der muss alles bevorschussen. Aus dem KFB kann man aber 30 Jahre vollstrecken. Wir hatten auch schon schuldner wo wir 10 Jahre auf das Geld gewartet haben