Post vom Anwalt ohne vorherige Mahnung, muss ich Anwaltskosten bezahlen?

12 Antworten

Hallo sonnyblack09,

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die Kosten für den Rechtsanwalt würde ich auch nicht bezahlen. Unabhängig ob nun eine Pflicht besteht vorm einschalten Dir eine Mahnung zu schicken, so besteht aber selbstverständlich die Pflicht, Dir eine Rechnung auszustellen, was wie Du schreibst ja nie passiert ist. Dementsprechend würde ich dieses dem Rechtsanwalt auch mitteilen. Ich würde den Brief so verfassen:

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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt XXX,

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ich habe Ihr Schreiben mit der Zahlungsaufforderung vom XX.01.2011 erhalten.

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Die Hauptforderung des Krankengymnasten erkenne ich selbstverständlich an. Ihre Kosten, sowie Mahn und Verzugszinsen werde ich hingegen nicht übernehmen.

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Begründung: Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Rechnung erhalten. Somit war mir weder die zu zahlende Summe bekannt, noch die Bankverbindung der Praxis. Ich würde nicht einmal ordnungsgemäß dadrauf hingwiesen, dass eine Zuzahlung notwendig ist.

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Da mich aus diesem Grunde auch kein Verschulden am Zahlungsverzug trift, werde ich wie oben angeführt auch außer den Kosten der Hauptforderung keine weiteren Kosten begleichen.

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Mit freundlichen Grüßen

XYZ


Entweder würde ich nun die Hauptforderung an den Rechtsanwalt zahlen oder diesen in einem weiteren Satz auffordern Dir mitzuteilen, ob Du nun die Hauptforderung an ihm oder an die Praxis überweisen sollst.

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Schöne Grüße

TheGrow

Ja musst du, die Kosten werden dir auferlegt. Selbst mit einer Klage wirst du kaum eine Chance haben die Kosten nicht übernehmen zu müssen. Zahl die ganze Sache und hefte es unter neue Erfahrung ab.

Schreib dem Anwalt zurück, dass Du nie eine Rechnung erhieltest. Zahle vorläufig nichts, auch nicht einen angeblichen Eigenanteil, von dem Du Deiner Meinung nach nichts wusstest.

Ich verstehe Dich nicht. Du warst bei einer Krankengymnastin in dem Glauben Deine Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der Behandlung? Und über Geld, dass Du Ihr zahlen sollst wurdest Du erstmalig mit dem Brief von dem Anwalt informiert?

Wenn das so ist, gibt es keine Rechtsgrundlsge die Dir diese Anwaltskosten auferlegt. Ich würde den Betrag überweisen, aber nicht an den Anwalt. Kannst Du die KG nicht anrufen und nach Ihrer Kontoverbindung fragen? Das macht die bestimmt.

Ach so, der Brief, ja das ist schlecht. Da steht zuletzt Aussage gegen Aussage.

Grenzwertig ...

Wenn Du eine geldwerte Leistung bekommen hast, war Dir bekannt, daß Du etwas zahlen mußt - "Brief nicht bekommen" ist uralt als Ausrede und hätte nur eine Chance, wenn Du inzwischen 2 Mal umgezogen wärest ;-)

Und mit Sicherheit hast Du in der Praxis auch unterschrieben, daß Du einen Eigenanteil zahlen mußt ...

Auf einen Rechtsstreit würde ich es nicht ankommen lassen ...