Drillisch weitergabe an Inkasso-Anwalt ohne 2.Mahnung?

2 Antworten

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Ich habe zwei Beträge zurückbuchen lassen, da seit Vertragsbeginn ich keine Sim-Karte bekommen hatte und Drillisch auf meine Briefe und E-Mails nicht geantwortet hat.

Hast du das Drillisch schriftlich nachweisbar (Einwurfeinschreiben und/oder Fax) mitgeteilt? Email oder normale Briefe sind diesbezüglich ungeeignet.

Es kam einmal ein Brief, dass mein Handynummer gesperrt wird für Anrufe falls ich nicht binnen 7 Tage zahle. Mehr kam nicht, nun 1 Monat später kam ein Brief von UP12 Inkasso-Anwaltbüro mit der Forderung von den zwei Beträgen + 70€ "Anwaltskosten".

Du schreibst jetzt einmalig per Einwurfeinschreiben an das Inkasso, dass du bis heute keine Lieferung erhalten hast, der Gläubiger dir gegenüber daher sich selbst im Verzug befindet und du somit jede Forderung vollumfänglich zurückweist als unbegründet. Zudem kündigst du an, keinerlei Zahlungen zu leisten mangels Vertragsgrundlage, und widersprichst vorsorglich der Weitergabe deiner Daten gem. § 28a BDSG.

Drillisch wiederum setzt du eine Frist von 10 Tagen zur Zusendung der SIM Karte, andernfalls kündigst du den Rücktritt vom Vertrag aufgrund Nichterfülling seitens des Anbieter an. Auch dieses Schreiben als Einwurfeinschreiben versenden.

verreisterNutzer  28.02.2019, 17:51

Danke fürs Antworten.

Vor weniger als zwei Wochen kam nun endlich meine Sim-Karte aber mein Vertragsbeginn ist seit August 2018! Ich bezahle seitdem umsonst, ich habe mehrmals angerufen und geschrieben. Mal hieß es wir schicken ihn ein neues, mal hieß es es müsste bereits da sein, mal hieß es nicht unser Problem und einmal wurde einfach aufgelegt.

In dem "Anwaltschreiben" wird auch mit einer Kündigung gedroht falls ich bis zum 06.03.2019 nicht zahle.

Ps. Brief wurde automatisch erstellt, also ich hab echt keine Ahnung für was die Anwaltskosten. Massen Inkassobrief halt.

FordPrefect  28.02.2019, 17:58
@verreisterNutzer
Vor weniger als zwei Wochen kam nun endlich meine Sim-Karte

Grr. Warum schreibst du das dann nicht gleich?

In dem Fall schuldest du Drillisch die Beiträge ab Bereitstellung, hast aber einen Anspruch auf Gutschrift der bereits seit 08/2018 bezahlten Summen, die du aber auch zivilrechtlich selber einfordern musst. Erstelle eine Aufstellung mit den Abbuchungen, berechne die Summe, die du ohne Leistung bezahlt hast, und fordere diese bei Drillisch ein. Mit dem Inkasso hast du nichts am Hut, solltest dann aber unverzüglich die geforderten Beiträge ab Zugang der SIM Karte bezahlen, sonst setzt du dich selbst in Verzug.

verreisterNutzer  28.02.2019, 18:07
@FordPrefect

Wurde auch abgebucht, also die Sim-Karte kam an vor zwei Wochen und letzte Woche wurde dann wieder abgebucht, dies hab ich aber gelassen aber die zwei davor hatte ich zurückgebucht, da die Sim-Karte noch nicht da war. Gut, dann befolge ich jetzt deinen Rat und schreibe eine Gutschriftaufstellung aber noch eine Frage: Das ganze war ein Vertrag mit Handy, das Handy ist seit vertragsbeginn da, bringt natürlich nicht viel ohne sim karte aber kann ich denn überhaupt die ganze summe verlangen eher nicht oder? weil quasi ich ja auch für das handy zahle, wie viel müsste ich rausrechnen?

mepeisen  01.03.2019, 07:34
@verreisterNutzer

Es war ein Vertrag und dieser wurde nicht erfüllt.

Das Handy hast du sofort bezahlt? Oder war das eine Ratenzahlung? Oder ein Miethandy?

Du musst bei den Beträgen zwischen Handy und Grundgebühr unterscheiden. Bei einem Handykauf musst du das Handy natürlich trotzdem bezahlen. Auch wenn es nicht nutzbar war.

Kannst du denn inzwischen telefonieren oder ist das noch gesperrt?

verreisterNutzer  01.03.2019, 07:43
@mepeisen

Gesperrt wegen den zwei offenen Beträgen

Das Handy war im Vertrag enthalten und gehört nach 24 Monaten mir

mepeisen  01.03.2019, 07:50
@verreisterNutzer

Willst du den Vertrag noch? Also willst du noch telefonieren? Es gäbe die Möglichkeit, deinerseits den Vertrag fristlos wegen Leistungsverweigerung zu kündigen. Nach entsprechender Aufforderung an den Anbieter, das per sofort freizuschalten. Handy bezahlen, ggf. vollständig bezahlen und die Grundgebühr verweigern wegen Leistungsverweigerung.

verreisterNutzer  03.03.2019, 10:44
@mepeisen

Nein, ich will den Vertrag nicht mehr. Das Handy würde ich gerne behalten.

verreisterNutzer  03.03.2019, 11:17
@verreisterNutzer

Ich habe jetzt das hier per Fax und Einschreiben losgeschickt.

Seit August 2018, zahle ich für einen Vertrag, welche ich nicht benutzen kann mangels Sim-Karte. Ich habe sie binnen dieser Zeit mehrmals telefoniert und Briefe geschrieben jedoch ohne Erfolg. Die Ersatz-Simkarte kam erst nach einer Sonderkündigungsdrohung am Februar an, jedoch ist diese wegen zwei zurückgezogenen ungerechtfertigen Zahlungen gesperrt. Daher mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Anspruch und bitte sie sofort, alle Grundgebührzahlungen für die folgenden Monte innerhalb 10 Tage zu erstatten, da ich ansonsten rechtliche Schritte weiterleiten.

Grund für die Sonderkündigung ist die Leistungsverweigerung seit Vertragsbeginn.

Folgende Monate müssen erstattet werden:

- August 2018

- September 2018

- Oktober 2018

- November 2018

- Dezember 2018

- Januar 2019

- Februar 2019

Ebenfalls leiste ich keinerlei Zahlungen mehr und widerspreche vorsorglich der Weitergabe der Daten gem. § 28a BDSG!

Gerne kann ich ihnen auf Anfrage Kopien der Briefe als Nachweis senden.

Mit freundlichen Grüßen

mepeisen  03.03.2019, 17:13
@verreisterNutzer

Wie gesagt: Das Handy musst du ggf. normal abbezahlen, wenn du das behalten willst. Also in den Vertrag gucken und nachschauen, was exakt da fürs Handy vereinbart war. Wenn da beispielsweise 20€ Raten für 2 Jahre enthalten waren, kostet das Handy in Summe 480€. Diese 480€ musst du dann aber auch bezahlen. Wenn du die Grundgebühren voll erstattet bekommst, dann natürlich voll das Handy bezahlen. Andernfalls "aufrechnen". Das bedeutet: Von den 480€ die bereits bezahlten Grundgebühren abziehen.

Soweit verständlich?

Wenn das Handy aber 0€ kostet und im Vertrag auch keinerlei Angabe auftaucht, wie viel im Monat fürs Handy als Ratenkauf bezahlt wird, dann musst du auch erst mal nichts weiter bezahlen.

verreisterNutzer  04.03.2019, 07:44
@mepeisen

Ich werde mich mal im Vertrag informieren und ihnen dann Informationen geben. Trotzdem möchte ich mich im Vorraus bei allen bedanken.

mfg

verreisterNutzer  04.03.2019, 09:29
@verreisterNutzer

Mir wurde geantwortet, jedoch kann mir nicht geholfen werden.

Sie wurden bereits am 01.03.2019 ausführlich zu dem Sachverhalt informiert. 

Aufgrund Ihrer Reklamation bezüglich der nicht erhaltenen SIM-Karte am 11.08.2018 haben wir sofort gehandelt und Ihnen eine kostenlose Ersatzkarte zugesandt. 

Eine Folgereklamation erhielten wir erst am 06.02.2019. Auch dort haben wir sofort eine kostenlose Ersatzkarte an Sie versendet. 

Die Aktivierung der Karte kann jedoch nur nach Ausgleich des offenen Posten von 192,68 EUR erfolgen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in Ihrem Fall nicht.

Gerne haben wir Ihre Kündigung fristgerecht zum 31.07.2020 hinterlegt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zu dem Sachverhalt auch weiterhin keine andere Mitteilung geben können. 

Mit freundlichen Grüßen

was soll ich tun?

Lass dich anwaltlich beraten. Hier kann das niemand übernehmen. Aber in der Regel muss man schon seine Rechnungen begleichen.

mepeisen  01.03.2019, 07:31

Nö, wenn die Gegenseite die Leistungserfüllung verweigert, muss man gar nichts. Dann darf man seinerseits auch die Leistung zurückhalten. Verträge sind von beiden Seiten zu erfüllen.

Nussbecher  01.03.2019, 17:24
@mepeisen

richtig, nur kommt man alleine ohne Rechtsberatung nicht gut klar, wenn eben schon ein Inkassobüro eingeschaltet ist.

mepeisen  02.03.2019, 05:31
@Nussbecher

Das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Für einfache kaufmännische Grundregeln braucht man keine Rechtsberatung, aber ich bin auch kaufmännisch ausgebildet. Ich denke, dass so etwas zur Lebenskunde gehört, welche Rechte man als Verbraucher so hat. Ist aber Geschmackssache. Inkassos können nichts Besonderes und dürfen nichts Besonderes.