Schreiben von Anwalt bekommen, da angeblich eine Forderung von fast 500€ von vor 4 Jahren besteht, wo ich noch minderjährig war?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lege das Schreiben zur Seite. Melde Dich nicht und zahle keine Cent.

Reagieren musst Du erst auf eine gerichtliche Zahlungsaufforderung  - die vermutlich nie kommt.

oder so

Danke! Das ist bis jetzt wirklich die beste Antwort. Das werde ich einfach so machen und falls dann irgendwann ein gerichtliches Mahnschreiben kommen sollte, werde ich da Widerspruch einlegen.

@kleintollpatsch

Sollte der Anspruch dann aber gerechtfertigt sein, dann wird es teuer für dich. Schreibe dem Anwalt doch erstmal, dass du die Bestellung nicht aufgegeben hast, nie eine Rechnung/Zahlungserinnerung erhalten hast und du zum Zeitpunkt der Bestellung noch minderjährig warst. Dann schau einfach mal was passiert

@SlightlyAnnoyed

Man reagiert da einfach nicht.

Ich hab hier so ein Schreiben von einem Anwalt O. Tank (den gibt es wirklich) aus dem Jahr 2009 liegen. Habe nicht reagiert und es kam nichts.

Kannst ja selbst mal nach ihm googeln.

Wenn Du auf das Schreiben reagieren willst, dann teile dem Anwalt mit, dass Du die Forderung nicht nachvollziehen kannst (weil Du dort nie bestellt hast), aber hilfsweise die Einrede der Verjährung erhebst.

Wenn seit der angeblichen Bestellung kein Mahnverfahren o.ä. eingeleitet wurde, was eine Hemmung/Unterbrechung der Verjährung zur Folge hätte, müsste es das dann gewesen sein.

Wenn kein Fake, dann ist Nichts tun das falsche,

das läuft dann sicher auf ein gerichtliches Mahnverfahren ab, wenn du dann immernoch nichts tust kommt irgendwann der Vollstreckungsbescheid, tust du dann immer noch nicht komm der ogv mit 2 Beamten und zeigen dir eine. Haftbefehl.

Kläre erstmal ab ob die Forderung gerechtfertigt ist, auch die Summe ausgehen von der Ursprünglichen Förderung und ob eine Verjährung vorliegt.

Ein Besuch bei einem RA kann dir erstmal Zeit verschaffen, wenn sie nicht reicht, auch kann er dir bei der Abwicklung helfen, evt auch die Summer drücken in einem Vergleich.

Sollte aber jetzt schon feststehen das alles rechtens ist kommst du um die Forderung nicht herum.

Vermutlich sind die Schulden sowieso schon verjährt. Wenn vorher keine Rechnung/Mahnung kam, dann verjähren die Schulden am Jahresende der Aufstellung nach 3 Jahren, hier also Ende 2017.

Die Einrede der Verjährung muss aber vom Schuldner geltend gemacht werden.

Die müssten dir erstmal beweisen, dass du eine Rechnung erhalten hast zu diesem Zeitpunkt :)
Ohne Nachweis können sie dir gar nix.

nein, das muss niemand beweisen

sie müssten nur beweisen, dass er bestellt hatte

Doch natürlich! Man kann nicht einfach mit Mahnkosten ankommen, ohne vorher je ne Rechnung gestellt zu haben. Das muss also erstmal bewiesen werden, dass es eine gab.