Wenn ich in einem Streit einen Anwalt nehme und ich 100% recht habe, übernimmt dann die Gegenseite die Anwaltskosten und alle weiteren Kosten?

9 Antworten

Über die Verteilung der Prozesskosten bestimmt der Richter. FALLS du tatsächlich zu 100 % Recht bekommst, muss MEISTENS der Gegner die Kosten tragen.

Wenn dieser aber "mittellos" ist bleibst du auf deinen bereits verausgabten Kosten sitzen.

Damit soll vermieden werden, dass für jede Kleinigkeit geklagt wird.

Ja und Nein

  1. Wenn du dir einen Anwalt nimmst, bist du zuerst einmal selber in der Verpflichtung diesen auch zu bezahlen.
  2. Wenn es zur Verhandlung kommt, und die Gegenseite unterliegt und die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, dann brauchst du diesen nicht zu bezahlen. außer die Gegenseite ist Mittellos. Dann bist du wieder in der Verpflichtung, kannst aber versuchen dir dise Auslagen von Gegner zurück zu pfänden.
DerHans  10.06.2019, 11:08

Genau deswegen will der Anwalt ja einen angemessenen Vorschuss, und die Gerichtskosten müssen vorgelegt werden.

Nicht ganz.

Wenn du einen Anwalt mandatierst, schließt du mit diesem einen Rechtsdienstleistungsvertrag ab, ergo du und nur du bist verpflichtet diesem das Honorar zu zahlen, nach RVG oder individueller Vereinbarung (Pauschale oder Stundensatz).

Gewinnst du vor Gericht dann werden im Urteil (vollstreckbare Ausfertigung) nicht nur die Hauptforderung und die Zinsen sondern auch die Gerichtskosten, die du getragen hast, so wie das Honorar, was du dem Anwalt gezahlt hast der Gegenseite auferlegt. Diese muss dir also alle deine Kosten erstatten, wie sie nach RVG angefallen wären.

ACHTUNG: Für die erste Instanz im arbeitsrechtlichen Prozess gilt das nicht. Hier trägt jeder Partei ihre Anwaltskosten selbst, egal wie der Prozess ausgeht. Klagen vor den Sozialgerichten sind gerichtskostenfrei möglich für Leistungsbezieher.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
YakupY  26.10.2020, 21:20

Du bist kluger als dein Name. Resüekt

Ja, aberdu mußt alles vorstrecken. Und wenn beim Prozessgegner nix zu holen ist, bleibst du darauf sitzen. Du bekommst zwar einen vollstreckbaren Titel, den du 30 Jahre langvollstrecken kannst, aber eben nur, wenn was zu holen ist.

Kommt z.B. darauf an um was es geht. Im Arbeitsrecht zahlt in der ersten Instanz jeder seinen Anwalt und die Gerichtskosten anteilig.

Ansonsten zahlt die Gegenpartei dann, wenn es ein Urteil gibt.