Sind diese Anwaltskosten in Ordnung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe Anspruch auf meinen Pflichtteil. Deswegen habe ich meinen Bruder schriftlich aufgefordert, mir ein Nachlassverzeichnis zu übermitteln, mit der Frist 2 Wochen.

Lächerlich. Übliche Fristen für ein Nachlassverzeichnis liegen zwischen 6 Wochen und 3 Monaten.

Die Auskunft wurde nicht fristgerecht erteilt, ich habe einen Anwalt genommen.

Kannst Du gerne tun, bringt aber außer Kosten (für Dich) nichts.

Der hat meinen Bruder in Verzug gesetzt. Er hat ihm Kosten Verzugsschaden ca. 500,- Euro bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro angerechnet.

Sehr witzig. Welcher Verzugsschaden Dir hier entstanden sein soll ist ebensowenig zu erkennen wie die auch nur ansatzweise gerechtfertigte Fristsetzung zur Sache selbst.

Jetzt habe ich endlich die Auskunft erhalten. Ohne Gutachter wurde das Haus auf ca. 60.000 Euro geschätzt.

Möglich. Der Verkehrswert muss - wenn sich die Beteiligten nicht einigen können - durch einen Sachverständigen ermittelt werden. Dabei ist zu bedenken, dass der von Dir angegebene Wert eine rein subjektive Einstufung ohne Bezug ist. Der tatsächliche Wert - insbesondere bei einem Objekt BJ 1962 mit entsprechendem Sanierungsbedarf - kann erheblich niedriger sein.

Der Anwalt meines Bruders schreibt, dass eine Wertermittlung seinem Mandant nicht zugemutet werden kann, da ein Aktivnachlass, aus dem die Kosten für ein Gutachten entnommen werden könnten, nicht vorhanden ist.

Das ist das Problem des Bruders, nicht Deines. Die Antwort des Anwalts ist daher m.E. ohne jeden Belang.

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf ein Gutachten?

Ja.

Muss es mein Bruder bestellen und bezahlen?

Jein. Die Erben beauftragen den SV, und die Kosten werden aus dem Erbe gezahlt, schmälern also auch den Pflichtteil.

Wie lange ist das Gutachten gültig?

Bis zum nächsten Gutachten. Geht das Ganze vor Gericht, wird das Gericht ohnehin ein weiteres unabhängiges Gutachten beauftragen.

Mein Anwalt will jetzt eine Auskunftsklage einreichen.

Das wäre eine Option.

Ich habe mir Zeit zum Überlegen genommen.

Gut.

Ich habe meinem Anwalt eine Vollmacht gegeben. Ich habe mit ihm ausgemacht, dass er mich vorher informiert, wenn mir Kosten entstehen werden.

Jede Beauftragung verursacht Kosten - denn Deinen Anwalt zahlst Du selber. Der Anwalt bekommt sein Geld in jedem Fall. Wenn Du Dir das nicht leisten kannstr, hättest Du keinen Anwalt beauftragen dürfen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, falls ich meinen Pflichtteil vor Gericht einklage?

Das hängt vom Streitwert und auch dem Verlauf des Verfahrens ab.

Grundsätzlich drängt sich hier eher die Frage auf, welchen Sinn das ganze Theater haben soll. Wenn Dein Bruder kein Geld hat, kann er Dir den Pflichtteil sowieso nur nach einer Zwangsversteigerung der Immobilie auszahlen. Da in so einem Verfahren immer mieserable Ergebnisse (wenn überhaupt) erzielt werden, wäre das die schlechteste Option. Ihr könnt natürlich noch weiter nicht vorhandenes Kapital für Anwälte und juristische Auseinandersetzungen verpulvern, aber m.E. wärt ihr beide gut beraten, ohne Anwälte sondern stattdessen mit einem Mediator die ganze Angelegenheit in beidseitigem Einvernehmen zu lösen. Das würde z.B. auch bedeuten, sich auf einen gemeinsamen SV zu einigen, der das Wertgutachten erstellt. Das kann auch mit einem örtlichen erfahrenen Bausachverständigen / Architekten, der auch die lokal reel erzielbaren Preise kennt (und nicht nur die m²-Angaben der Gutachterausschüsse) durchgeführt werden. Denn ein Sachverständigengutachten ist teuer (ca. € 3500.-- aufwärts) - und rein rechtlich gesehen zunächst gar nicht notwendig. Hat man sich auf den Wert geenigt, kann man im nächsten Schritt planen, wie der Pflichtteil ausgezahlt werden soll.

Ein weiterer Punkt ist, dass auch wenn das Erbe verteilt und das Vermögen aufgebraucht wurde, man immer noch eine Familie ist. Oder anders ausgedrückt - das Kapital ist flüchtig, die Blutsverwandtschaft bleibt. Schon alleine daher würde ich mich nicht in einen solchen innerfamiliären Streit stürzen, der vielleicht viel länger fortdauern wird als die Ursache selbst.

Du hast doch sicherlich nicht nur eine Prozessvollmacht unterschrieben, sondern auch eine Honorarvereinbarung? Entweder ein Anwalt rechnet nach Gebührenordnung ab oder nach Honorarvereinbarung. Bei letzterer können dann schon mal um die 200€ je Arbeitsstunde entstehen.

Wir reden hier über eine außergerichtliche Vertretung, die in ein Gerichtsverfahren übergeht? Schau mal bitte auf dieser Seite das dritte Beispiel an: http://www.erbrecht-papenmeier.de/kosten/aussergerichtlich.php

Oben bitte den richtigen (vermuteten) Streitwert eingeben.

Der Streitwert liegt bei Dir vermutlich deutlich höher als 5.000 €, auch wenn ich Deine Pflichtteilsquote nicht kenne.

Das ist mir zu wirr. Gibt es denn überhaupt schon einen Erbschein? Hat das Finanzamt schon gerechnet bzgl. der Erbschaftssteuer? Was sagt der Nachlaßpfleger beim AG bzw. in BW der Notar im Notariat? Für all dieses wird doch kein Anwalt benötigt, oder? ... und wieso denn nur Pflichtteil?

fritzbox03 
Fragesteller
 04.05.2015, 14:05

Hallo, mein Bruder allein hat das Elternhaus geerbt. Ich habe Anspruch auf meinen Pflichtteil.

Deswegen habe ich meinen Bruder schriftlich aufgefordert, mir ein Nachlassverzeichnis zu übermitteln.

schleudermaxe  04.05.2015, 14:09
@fritzbox03

... wer sagt das bzw. wo steht das und warum denn das Verzeichnis, wenn nur ein Teil/Gegenstand zu vererben war?

fritzbox03 
Fragesteller
 04.05.2015, 14:34
@schleudermaxe

Hallo,

 es gibt ein Testament. Mein Bruder hat das Haus geerbt.  Ich bin enterbt. Ich habe vom Amtsgericht eine Kopie von Testament erhalten mit dem Hinweis, dass ich jetzt einen Pflichtteil beantragen kann. 

Wieso sollte Dein Anwalt etwas von Deinem Bruder bekommen?

http://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php

Wobei hier die gesamten Prozesskosten berechnet werden.

fritzbox03 
Fragesteller
 04.05.2015, 13:38

Ich habe meinen Bruder schriftlich aufgefordert, mir ein Nachlassverzeichnis zu übermitteln, mit der Frist 2 Wochen.

Die Auskunft wurde nicht fristgerecht erteilt, deswegen habe ich einen Anwalt genommen. Der hat meinen Bruder in Verzug gesetzt.

Er hat ihm Kosten Verzugsschaden ca. 500,- Euro  bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro angerechnet.

schleudermaxe  04.05.2015, 13:41
@fritzbox03

... aufgrund welcher gesetzlichen Vorgabe schuldet der Bruder denn so ein Verzeichnes?

Nimue187  04.05.2015, 13:43
@fritzbox03

Der Verzugsschaden entsteht ja Dir weswegen Du die 500 Euro bekommen würdest was lustiger weise genau Deinen Anwaltskosten entspräche -_-

Ob Du das Geld aber bekommst steht ja noch in den Sternen.