Lügen ist straffrei, jemanden als Lügner bezeichnen nicht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wissentlich unwahres zu verbreiten, ist strafbar: egal, ob man lügt oder jemanden als Lügner bezeichnet. In beiden Fällen greift auch § 186 StGB. Und zivilrechtlich wird das - wie du siehst - auch verfolgt.

Dabei kommt es auf das Verbreiten an (Praxisflur, Anwesende) und eine beabsichtigte Herabwürdigung (Lügner = schlechter Arzt) - in seinem Arztzimmer unter vier Augen wäre es nur berechtigte Empörung, also straffrei.

Und den zugrunde liegenden Sachverhalt musst du schon schildern, wenn der Grund beleuchtet werden soll - manchmal sagen Ärzte aus berechtigtem Interesse nicht das, was sie wissen oder schlicht nicht sagen dürfen.

Stan82  31.05.2011, 17:29

Der erste Satz ist schonmal falsch: Lügen ist vom Grundsatz her nicht strafbar, nur einige wenige über das bloße Lügen doch deutlich hinausgehende Tatbestände (wie der § 186 StGB einen solchen beschreibt) sind es. Auch kommt es weder auf eine beabsichtigte Herabwürdigung noch zwingend auf ein Verbreiten an, was deutlich wird, wenn man den Gesetzestext liest.

Nun, jemanden als Lügner zu bezeichnen ist in der Tat eine Straftat, wenn du diese Behauptung nicht BEWEISEN kannst.

Es handelt sich um eine "Behauptung tatsächlicher Art".

Die Strafbarkeit erfordert eine Strafanzeige seitens des Arztes mitsamt eines Strafantrages.

Eine Schadenersatzforderung hat mit dem Strafverfahren nichts zu tun, da geht es um eine privatrechtliche Forderung. Die Höhe des eingetretenen Schadens muss der Arzt beweisen, da denke ich ähnlich wie "WetWilly", ich würde eine derart bezifferte Forderung der Höhe nach bestreiten und abwarten, was kommt.

Markus99 
Fragesteller
 25.05.2011, 10:30

Nun, jemanden als Lügner zu bezeichnen ist in der Tat eine Straftat, wenn du diese Behauptung nicht BEWEISEN kannst.

Und wenn ich es Beweisen kann, darf ich es öffentlich aussprechen ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, oder?

Ich sehe das pragmatisch: Wenn jemand Brötchen backt ist er Bäcker, wenn jemand lügt ist er ein Lügner.

Drohen kann jeder - da würde ich es drauf ankommen lassen. Eine Chance auf Erfolg für den Arzt sehe ich kaum. Alleine schon die Frage: welcher Schaden soll denn dort entstanden sein? Wer einen Schaden geltend macht, muss diesen auch beziffern können.

Lass´ Dich nur von irgendwelchen Anwaltsschreiben nicht einschüchtern... weiterem Schriftwechsel kannst Du gelassen entgegensehen.

scallawags  25.05.2011, 09:08

Na ja, jedem einigermaßen bewanderten Anwalt werden da Beleidigung (§185 StGB), üble Nachrede (§186 StGB) oder Verleumdung ( §187 StGB) einfallen. Jedes einzelne Delikt kann zur nachhaltigen Geschäftsschädigung führen, deren Verluste vor Gericht gerne aus dem Jahreseinkommen errechnet werden. Das ganze als Pipifax abzutun finde ich außerordentlich mutig, es hat da schon empfindliche zivilrechtliche Urteile gegeben.

WetWilly  25.05.2011, 09:24
@scallawags

Ich bin zwar kein Anwalt (dennoch aber juristisch nicht unbeleckt), aber Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede sind mit durchaus eingefallen.

Alle 3 Tatbestände sehe ich aber bei einer korrekten Schilderung des Vorgangs durch den Fragesteller nicht erfüllt. So einfach ist das. Ich gehe davon aus, dass auch der gegnerische Anwalt das so sieht und aus diesem Grunde eine rein zivilrechtliche Forderung geltend macht - weil er sich darüber im klaren ist, dass strafrechtlich nichts zu holen ist. So einen zivilrechtlichen Testballon kann jeder Feld-, Wald- und Wiesenanwalt loslassen...

imager761  25.05.2011, 09:16

Das sehe ich auch so. Wenn nur einer der Anwesenden der Auseinandersetzung oder seine Bekannten nicht mehr in die Sprechstunde kommt, ist der Schaden nachweislich entstanden und entsprechend bezifferbar. Da macht sein Anwalt mit links :-O

Und scallawags hat es strafrechtlich auf den Punkt gebracht.

sieh das so: wenn deine Freundin einen Seitensprung gemacht hätte und du würdest sie in der Öffentlichkeit als "Schlampe" bezeichnen.... Du hättest ihn vielleicht unter 4 Augen oder schriftlich fragen sollen, warum er die Unwahrheit gesagt hat und dass dich das ärgert.

Markus99 
Fragesteller
 25.05.2011, 13:45

Du hättest ihn vielleicht unter 4 Augen oder schriftlich fragen sollen, warum er die Unwahrheit gesagt hat und dass dich das ärgert.

Hätte ich sehr gerne gemacht, habe ihn mehrfach höflich um einen Termin gebeten. Diese Anfragen hat er arrogant abgelehnt.

adavan  25.05.2011, 18:01
@Markus99

melde es der Landes-Ärztekammer

Wenn du beweisen kannst, dass sich deine Aussage auf wahre Tatsachen gründet, bist du aus dem Schneider. Aber selbst, wenn der Grund des Aussage strittig wäre, ist an eine Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) zu denken. Ich halte dein Verhalten daher sowohl straf- als auch zivilrechtlich für unbedenklich. Eine genaue, abshcließende Prognose kann dir dein Anwalt in Kenntnis aller Umstände geben.

Markus99 
Fragesteller
 25.05.2011, 15:49

Mein Anwalt meinte mein Auftreten entspräche nicht der feinen englischen Art sei aber verständlich im Anbetracht wie ich von dem Arzt angelogen und hingehalten wurde. Bis jetzt habe ich mich der Illusion hingegeben Ärzte hätten noch sowas wie ethische Grundsätze. Dies ist aber offenbar keine Notwendigkeit.