Bekommt der Vermieter bescheid wenn sich jemand bei mir anmeldet?

8 Antworten

Hallo, und zwar wollte sich ein Freund zur Postalischen Erreichbarkeit bei mir anmelden. D.h. er würde ein Namensschild an meinen Briefkasten bekommen und seine Post bei mir abholen. Würde in diesem Fall (wenn er sich beim Einwohnermeldeamt ummeldet) mein Vermieter bescheid bekommen, das er sich bei mir in der Wohnung angemeldet hat oder nicht?

Da muss er nicht mal vom Einwohnermeldeamt bescheid bekommen, denn Du machst es ja ganz einfach dadurch, dass ein weiterer Namen am Briefkasten ist, da kann der Vermieter das lesen, aber auch Nachbarn, die denken, huch da ist eine weitere Person, das melde ich mal dem Vermieter.

Komme mit meinem Vermieter nicht so gut klar, und da er nie im Haus ist

Und jetzt kommt er jede Woche und dann hast Du Probleme

Hallo, und zwar wollte sich ein Freund zur Postalischen Erreichbarkeit bei mir anmelden. D.h. er würde ein Namensschild an meinen Briefkasten bekommen und seine Post bei mir abholen
Das geht auch ohne dass Du Ärger bekommen kannst: Postfach anmieten.

Da kann er seine Post jeden Tag abholen.

Du bist nicht die Meldestelle, bei dieser muss er sich anmelden. Das ist aber nur dann rechtlich zulässig, wenn er auch bei dir wohnt. Und das geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Ansonsten riskierst du, dass der dir die Wohnung kündigt.

Ab 1. Mai 15 gilt ein neues Melderecht. Demnach muss der Vermieter die Meldestelle über Neueinzug von Mietern informieren. Lies darüber bei Google nach.

wenn er sich richtig bei dir melden will muss dein vermieter das ja erstmal erlauben und bestätigen, bevor dein freund sich anmelden kann.

Komme mit meinem Vermieter nicht so gut klar, und da er nie im Haus ist, ist es eigentlich egal. Es geht ja nur darum das er Post bekommen kann. Würde das Einwohner Meldeamt das meinem Vermieter mitteilen oder nicht? ;)

@EndlessLegend

er muss von deinem vermieter ein schreiben bekommen das er da wohnt und dann kann er zum einwohnermeldeamt gehen. sonst geht das nicht

D.h. er würde ein Namensschild an meinen Briefkasten bekommen und seine Post bei mir abholen.

Nichts ist offensichtlicher als das. Das könnte der Vermieter als Zuzug oder Untervermietung deuten.

Wenn es nur um die Postzustellung geht, geht das auch einfacher.

Dein Freund gibt einfach seinen Namen c/o deinen Namen und Deine Anschrift an.

Würde in diesem Fall (wenn er sich beim Einwohnermeldeamt ummeldet) mein Vermieter bescheid bekommen, das er sich bei mir in der Wohnung angemeldet hat oder nicht?

Bekommen nicht. Aber Vermieter fragen beim EWA hin und wieder nach wer denn unter der Adresse gemeldet ist.

normal nicht. wenn allerdings neugierige nachbarn das neue schild sehen, könnte es sein , dass er davon wind bekommt. das könnte doppelt ärger bedeuten: zum einen seitens des vermieters, der dir hier unterstellen könnte, dass du ihn bei dir wohnen lässt, zum anderen seitens irgendwelcher ämter, denn so ganz erlaubt ist DAS nicht...

lg, Anna