Vermieter entfernt Namensschild und kündigt die Wohnung Fristlos - berechtig?

13 Antworten

Ja, diese ist gültig. Sobald du mit einem Betrag, der insgesamt zwei Monatsmieten übersteigt, rückständig bist, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung fristlos zu kündigen. Die Räumungsfrist hingegen ist etwas kurz bemessen mit 5 Tagen. 10 - 14 Tage sollten es schon sein. Außerdem kannst du die Kündigung abwenden, wenn du innerhalb der Frist den gesamten Betrag bezahlst. Dann nämlich ist die Kündigung unwirksam, vorausgesetzt in den letzten zwei Jahren ist nicht schonmal etwas in der Art vorgefallen.

Du solltest auf jeden Fall trotz allem das Gespräch mit dem Vermieter suchen, wenn du nämlich Fristen ungenutzt verstreichen läßt, kann er Räumungsklage erheben und das wird teuer für dich.

ja, dazu ist der Vermieter berechtigt, da Du die Miete nicht bezahlt hast.

Er muss nicht den Weg über das Gericht/Klage gehen - die Kosten dafür hättest eh Du zu zahlen!!

Ausserordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzung

§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

sei froh, dass er Dir noch 5 Tage zugesteht....

Ja, er darf noch mehr veranlassen...

Nach der Neuregelung des Mietrechtsänderungsgesetzes 2013 kann der Vermieter dem Gerichtsvollzieher auch nur einen beschränkten Vollstreckungsauftrag erteilen, sog. Berliner Räumung. Der Gerichtsvollzieher lässt dann nur die Schlösser austauschen. Das Hab und Gut des Mieters verbleibt zunächst in den Mieträumen und kann vom Vermieter weggeschafft werden.

Wenn drei Monatsmieten offen sind, vollkommen egal ob die hintereinander angefallen sind oder nicht, kannst du fristlos rausgeschmissen werden.

Ist zumindest mein Kenntnisstand.

Klingelschild und Türschild gehören dem Vermieter. Wenn du raus bist aus der Wohnung, egal ob du da noch drin hockst, dürfen die dich sogar abmelden, und zwar noch bevor die Räumungsklage durch ist.

adventuredog  16.12.2013, 08:50

ZWEI Monatsmieten Rückstand reichen bereits.

user2497  16.12.2013, 09:03
@adventuredog

Interessant zu wissen, das bestätigt nur, dass ich nen verdammt kulanten Vermieter hab. thx

YK1972  16.12.2013, 09:08
@user2497

Man sollte sich nur nicht drauf verlassen, dass das immer so bleibt, denn auch bei wiederholter verspäteter Zahlung kann gekündigt werden.

werbon  16.12.2013, 09:10
@adventuredog

Für eine fristlose Kündigung reicht ein Zahlungsrückstand aus, der für zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen die Höhe einer Miete übersteigt (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a i.V.m. § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB).

Ein Rückstand von zwei Mieten ist nur erforderlich, wenn der Rückstand über einen längeren Zeitraum als zwei Zahlungstermine aufgelaufen ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b BGB).

werbon  16.12.2013, 09:15
@YK1972

Korrekt. Dauerndes unregelmäßiges Zahlungsverhalten und einer Abmahnung kann zur fristlosen Kündigung führen, ersatzweise fristgerechte Kündigung.

user2497  16.12.2013, 13:23
@werbon

Man sollte sich nur nicht drauf verlassen, dass das immer so bleibt


Dauerndes unregelmäßiges Zahlungsverhalten und einer Abmahnung kann zur fristlosen Kündigung führen

Mo~ment:

Also mein Zahlungsmoral ist nicht die Ursache dafür gewesen, sondern das Einbehalten der Miete seitens des Jobcenters ohne, dass die mich Sanktioniert hätten und ohne die Angabe von Gründen. Meine Zahlungsmoral reichte da schließlich so weit, Ratenweise die anfallenden Mieten von meinem Regelsatz zu bezahlen, um meinem Vermieter wenigstens meinerseits den Willen, den Mietvertrag aufrecht zu erhalten, zu demonstrieren.

Dieser nahm nach 4 ausgefallenen Zahlungen sogar noch die fristgerechte Kündigung zurück.

Ich verlasse mich hier also keineswegs auf eine Art und Weise auf die Kulanz, indem ich mal "nicht zahle" weil passt schon (ich hatte die Mietzahlungen ans Jobcenter auch abgetreten, d.h. ich hab das Geld nie auf meinem Konto).

Bevor hier ein falscher Eindruck entsteht.

Wenn ich selber verdient habe, hatte der Vermieter sein Geld vollständig und pünktlich.

Probleme gabs immer nur, wenn sich beim Jobcenter die Zuständigkeit geändert hat, eine Mieterhöhung stattgefunden hat oder der Vermieter sein Konto wechselt (das ist jetzt 2 Jahre her, und die zahlen zwischendurch gerne mal einen einzelnen Monat noch auf das alte Konto.... was soll ich dazu noch sagen?)

Will ich nur mal gesagt haben dazu ;)

Hm.. ich nehme an, er muss den offiziellen Weg über eine Räumungsklage gehen.

YK1972  16.12.2013, 08:55

Dem zuvor steht eine fristlose Kündigung, die Räumungsklage wird eingereicht, wenn der Mieter trotzdem nicht auszieht.