kriegt mein Vermieter bescheid wenn sich jemand bei mir anmeldet??

5 Antworten

Auf jeden Fall, denn dadurch steigen die Gebühren. Ich war sehr sauer, als ich durch einen angeblichen Fehler bei den Müllgebühren erfuhr, dass sich hier wer angemeldet habe. Ich mußte zur Stadtverwaltung um herrauszufinden wer es ist. Am Telephon wollte das Amt keine Angaben machen. Es stand nur eine Unterschrift von meiner Schwester auf dem Papier, somit war das sogar Urkundenfälschung weil meine Unterschrift fehlte.

Die Wohnung darf auch nicht zu klein sein, wegen der Vorschriften.

Also auf jeden Fall mit dem Vermieter sprechen. Auch bei einer Untervermietung wird seine Zustimmung gebraucht.

Bundesmeldegesetz § 19

(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html

In der Wohnungsgeberbestätigung mußt Du ja angeben wer der Eigentümer ist.

In manchen Städten/Gemeinden werden z. B. die Müllgebühren pro amtlich gemeldeten Personen erhoben. Spätestens dann würde der VM erfahren das in seinem Objekt 1 Person mehr wohnt als er weiß.

Außerdem kann der Eigentümer (also dein Vermieter) Auskunft vom Einwohnermeldeamt verlangen wer unter der Anschrift alles gemeldet ist.

Also vergiß es!

Ein Freund von mir wollte zur Postalischen Erreichbarkeit bei mir anmelden. .

Und Dich zum Verstoß gegen das Meldegesetz verführen? Netter Freund!

Wenn er will, dass Post künftig bei Dir eingeworfen wird, braucht es dazu keine Ummeldung. Er muss lediglich Deinen Namen und Deine Adresse als Postanschrift überall angeben.

Wenn Du das nicht willst, soll er sich ein Postfach mieten, wie KaeteK schon empfohlen hat.

Das solltest du in deinem eigenen Interesse nicht tun. Denn es ist nach §54 Bundesmeldegesetz eine Ordnungswidrigkeit, falsche Angaben bei der Wohnungsgeberbescheinigung zu machen und das kann eine Geldbuße von bis zu 1000€ für dich bedeuten.

Vermieter muss seit 2015 bei Ummeldung unterschreiben.

ne der Wohnungsgeber kann entweder der vermieter also eingentümer oder ich als Mieter sein