Wird Vermieter automatsich von Anmeldung beim Einwohnermeldeamt informiert?

4 Antworten

Die Meldepflichten wurden geändert. Der Mieter hat trotzdem dem VM auf Anfrage die Anmeldung nachzuweisen.

Je nach Kreis oder Stadt werden z.B. Müllgebühren nur über den Hausbesitzer abgerechnet. Er hat also ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob Du gemeldet bist, solange einige Gerichte noch davon ausgehen, dass jemand gemeldet sein muss, wenn Kosten abgerechnet werden sollen.

Für den Wasserbrauch, sofern dieser nach Personenzahl abgrechnet wird, hat der VM auch ein Informationsrecht.

Da gibt es keine Benachrichtigung. Den Vermieter wird es aber grundsätzlich auch nicht interessieren, ob Du Deiner gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen bist. Früher musste der Vermieter den Anmeldebogen noch mit unterschreiben, ist aber schon ein paar Jahre nicht mehr so.

Der Vermieter erfährt gar nichts, du musst dich selber an und abmelden! Wozu willst du ihn in Kenntnis setzen?

Ja, danke für die schnelle Antwort! Also braucht man ihm gar nicht eine Anmeldung nachzuweisen?

@flywir3

Wenn die Pflicht zur Vorlage beim Vermieter im Mietvertrag festgehalten ist, doch.

@Auskunft

da reicht die Vorlage des Persos auf dem es klar ersichtlich ist!

Du brauchst ja eine Bestätigung des Vermieters, sonst kannst du dich gar nicht anmelden.