Wer darf Namensschild an Briefkasten anbringen

9 Antworten

Es ist nicht verboten, vermutlich möchte er so verhindern, dass Briefe an diese Anschrift, im/am Haus herumliegen - was ja nicht böse gemeint sein muss. Zur Gültigkeit von Schreiben kann man daraus nichts ableiten, einerseits bist du verantwortlich noch mal den alten Kasten (auch ohne Name) zu kotrollieren, kommt aber Post abhanden kannst du nichts dafür, wenn du dich umgemeldet hast, und deine neue Anschrift dem Versender bekannt war. Dich kann aber auch ein Verschulden treffen, wenn etwas nicht zugestellt werden kann, z.B. weil du den Nachsendeantrag nicht rechtzeitig erteilt hast, deine neue Adresse nicht mitgeteilt hast usw. Der Nachsendeantrag gilt nur für die Post - nicht für private Dienstleister. Du solltest mit der Übergabe des Briefkastens noch mal ein letztes mal kontrollieren, danach hat dein Name ab zu sein. Landet dann immer noch was in dem Kasten, muss der Finder es zurück- oder dir nachsenden, bzw. dem Zusteller zurück geben.

Falsch: Es ist verboten., Der Briefkasten zählt offiziell zur Mietsache. Demnach ist der Briefkasten und alles was mit ihm geschieht, auf den Mieter übergegangen. Der Vermieter hat REIN GAR NICHTS an diesem Briefkasten zu schaffen. Er darf keinen Namen dort anbringen, nur nach Einwilligung des Mieters, und die liegt hier ja offensichtlich nicht vor. Nach 10 Semestern Jurastudium weiß ich, wovon ich rede.

@monamaria

Ich lasse mich gerne belehren - nenn mir bitte ein Urteil oder Gesetzeszitat, dass das belegt. Dass es verboten wäre, den Namen des Mieters zu entfernen ist unstrittig.

Ich sehe hier eher ein berechtigtes Interesse darin zu verhindern, dass Post an den Mieter herumliegt, oder in andere Briefkästen geworfen wird. Ich kann hierin auch keinen wirklichen Eingriff, in die Mietsache erkennen.

@monamaria

Solche Juristen sind mir die liebsten im Mietrecht und leider stimmen die Gerichte, so jedenfalls das LG Frankfurt, solch einer kühnen Behauptung nicht zu. Zudem wurde der Mietgegenstand noch nicht an den Vermieter zurückgegeben. Die mietvertraglichen Verpflichtungen bestehen also in vollem Umfang.

@schleudermaxe

Das LG Frankfurt hat darüber überhaupt nicht entschieden...

@andreas03o

Dafür braucht man kein Urteil, mit der Übergabe des Schlüssels für den Briefkasten ist der Briefkasten alleiniger Besitz des Mieters (§§ 854 ff. BGB), und damit der Zugriff auf den Briefkasten - auch um ein neues Namenschild anzubringen - verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)...

@MosqitoKiller

Na das begründe mal - der Briefkasten wurde nicht dem Besitz des Mieters entzogen.

Und wie wird dadurch der der Besitz gestört?

Auch glaube auch kaum, dass sich ein Gericht (nach dem was in der Frage steht) damit beschäftigen würde.

@andreas03o

Wenn der Mieter entscheidet, diesen in seinem Besitz befindlichen Briefkasten nicht mehr zum Empfang von Post benutzen zu wollen, und der Vermieter dafür sorgt, dass er das doch kann, ist das definitiv eine Besitzstörung, was sonst? Der Besitzer entscheidet nicht nur, was er mit seinem Besitz anfängt, sondern auch was nicht, das gilt für die Wohnung genauso wie für den Briefkasten...

@MosqitoKiller

Also wenn der Vermieter den Namen an die Tür schreibt, sorgt er dafür, dass der Mieter dort wohnen muss?

Auch ohne Namen könnten Personen etwas in den Kasten werfen.

Den Wunsch den Briefkasten nicht mehr benutzen zu wollen könnte der Mieter auch durch zukleben, oder durch einen angebrachten Hinweis, dass Post zurück an den Absender oder die neue Anschrift gehen soll, zum Ausdruck bringen.

Würdest du mit deiner kühnen Argumentation einem Mandanten empfehlen Klage einzureichen?

@andreas03o

Also wenn der Vermieter den Namen an die Tür schreibt, sorgt er dafür, dass der Mieter dort wohnen muss?

Was hat der Name an der Tür mit dem Namen am Briefkasten zu tun?

Sinnlos...

Zum Öffnen der Tür gehört eine Handlung des Mieters, nämlich das Öffnen, nur Aufgrund des Namenschilds kommt niemand in die Wohnung, zum Empfangen von Post eben im Normalfall gerade nicht, genau das ist das Problem...

Auch ohne Namen könnten Personen etwas in den Kasten werfen.

Nein, zumindest nicht, wenn sie nicht wissen, dass der Briefkasten zu der Wohnung des Mieters gehört. Und zuverlässige Briefzusteller würden das ohne Namen daran ohnehin nicht tun...

Den Wunsch den Briefkasten nicht mehr benutzen zu wollen könnte der Mieter auch durch zukleben, oder durch einen angebrachten Hinweis, dass Post zurück an den Absender oder die neue Anschrift gehen soll, zum Ausdruck bringen.

Natürlich kann er, muss er aber nicht, und das ist ja auch gar nicht die Frage, die Frage ist, ob der Vermieter daran was zu suchen hat. Genau das ist aber eben ALLEINIGE Entscheidung des Mieters...

Würdest du mit deiner kühnen Argumentation einem Mandanten empfehlen Klage einzureichen?

Allein deswegen nicht, aber auch danach war ja nicht gefragt...

Aber wenn deswegen ein Schaden entsteht, weil Fristen aufgrund Unkenntnis nicht eingehalten wurden, würde ich das (Beweisbarkeit vorausgesetzt) definitiv, das wäre sogar eine ziemlich sichere Sache...

Ich bin Hausverwalterin.

Die Beschriftung der KLingelanlage nehme ich immer vor, damit die Schildchen einheitlich sind.

Solange Dein Mietvertrag noch läuft, solltest du auch hie und da mal in den Briefkasten schauen.

Nur die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist rechtsgültig. Der Vermieter hat nicht über den Aufenthalt des Mieters zu bestimmen. Auch wenn die Hausverwaltung aus Schönheitsgründen das Schild anfertigt, hat sie sich an die aktuelle Rechtssprechung zu halten.

@monamaria

Das ist mir schon klar.

Ich dachte, es ginge darum, WER ein Klingelschildchen aufhängt oder anbringt.

Der vermieter will ja nichts bestimmen, er hat lediglich einen Brief in den Kasten geworfen und den Briefkasten - völlig korrekt - mit dem Namen des (Noch-)Mieters versehen.

@monamaria

Was bitte hat denn eine Ummeldung mit einem Briefkasten zu tun? Also bitte! Ich kann mir doch 10 Wohnungen leisten und bin unter einer Adresse mit Hauptwohnung gemeldet aber alle 10 Briefkästen hat ein Vermieter zu beschriften.

@turalo

Falsch. Sobald der Vermieter offenkundig macht, dass der Mieter dort wohnt (und nichts anderes sagt die Beschriftung des Briefkastens!) macht er sich sogar strafbar, wenn ihm bekannt ist, dass der Mieter defakto NICHT mehr dort wohnt. Das ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters. Der Vermieter darf keinen Briefkasten mit einem Mieternamen beschriften, wenn der Mieter gar nicht mehr dort wohnt. Das gilt nur für den Fall, wenn der Vermieter keine Auskunft über seinen Auszug gegeben hat. Genau für den Fall, dass eine amtliche Zustellung kommt, kann der Vermieter für sein Vergehen haftbar gemacht werden. Dazu kann ich gerne ein Urteil raussuchen.

@schleudermaxe

Nein, hat er nicht, er hat die Briefkästen zur Verfügung zu stellen, aber ganz sicher nicht gegen den Willen des Mieters zu beschriften...

@MosqitoKiller

Das ist doch auch eigentlich vollkommen egal.

Wenn es den Mieter so sehr stört, soll er hinfahren und das Schild abknibbeln.

Meine Güte, worüber man sich so alles aufregen kann.

@turalo

Das ist absolut nicht egal, wenn da Post ankommt, mit der man dort nicht rechnet und bei der es um die Einhaltung von Fristen geht. Jemand, der das weiß, kann da sogar mal eben einen Mahnbescheid über 100.000 hinschicken, dann einen Vollstreckungsbescheid und der ist rechtskräftig ohne dass man dagegen Rechtsmittel einlegen könnte. Wenn der Mieter erst in zwei Monaten zur Wohnungsübergabe wiederkommen wollte, wäre längst alles vorbei und der Mieter ruiniert...

@turalo

@turalo: Wie kann man nur so uneinsichtig sein! Nur weil der Vermieter den Drang hat, fremde Briefkästen zu beschriften (denn es sind ja NICHT seine eigenen, die sind ja vermietet), kann man nicht vom Mieter verlangen unter Umständen einen sehr weiten Anfahrtsweg in Kauf zu nehmen, um ein widerrechtlich angebrachtes Namensschild "abzuknibbeln". Nochmal: Der Vermieter begeht damit eine gesetzeswidrige Handlung, wenn er ein Namensschild an einem fremden Eigentum anbringt, was noch nicht einmal der Wahrheit entspricht. Ehrlich, in einer deiner Wohnungen wollte ich nicht wohnen. Du scheinst ja ein Kontrollfreak zu sein.

Ja, Wir Vermieter haben dafür zu sorgen, daß für die Dauer der Vermietung ein Briefkasten mit Beschriftung zur Verfügung steht und Nachsendeanträge betreffen ja nur die Deutsche Post, nicht aber die Zusteller von den Behörden, Gerichten, privaten Postdiensten, etc..

Der Briefkasten steht ja zur Verfügung, der Vermieter hat aber nicht dafür zu sorgen, dass der Mieter dort Post empfangen kann, insbesondere, wenn er weiß, dass er dort nicht wohnt und er das nicht will...

@MosqitoKiller

Na ja, das sehen die Gerichte aber anders. Beispiel und Auszug aus dem Urteil Landgericht Frankfurt: Es obliege dem Vermieter zu entscheiden, wie er eine zuverlässige Postzustellung gewährleistet. (AZ: 6a S 126/09) und dazu gehört dann ja wohl auch ein Briefkasten mit entsprechender Beschriftung, so lange das Vertragsverhältnis eben besteht, oder? Und in dieser Angelegenheit gibt es die von Dir behauptete Abstimmung zwischen Mieter und Vermieter eben nicht. Jedenfalls erkenne ich eine solche aus der Frage nicht. Darüber hinaus wurde der Mietgegenstand dem Vermieter noch nicht zurückgegeben (Mieter hat noch schlüssel!).

@schleudermaxe

Ähm, ich hoffe, wenn Du Urteile nennst oder zitierst, liest Du die auch vorher???

@MosqitoKiller

Ja, natürlich. Meine Juristen scheuern mir das Horn, wenn wir den Mietern in die Falle rennen.

@schleudermaxe

Dann hast Du auch gelesen, dass es in dem von Dir genannten Urteil nicht ansatzweise um dieses Thema hier geht?

Dort geht es darum, an welchem Ort der Vermieter Briefkästen aufhängen darf, ob außen, innen oder sonstwo. In diesem Zusammenhang aus dem Satz "Es obliegt dem Vermieter zu entscheiden, wie er eine zuverlässige Postzustellung gewährleistet" ableiten zu wollen, dass der Vermieter das Recht oder gar die Pflicht hat, Briefkästen mit Namenschildern zu versehen, ist derart hahnebüchen, dass mir dazu kein passender Superlativ einfällt. ("am hahnebüchensten" klingt irgendwie nicht passend)...

Du solltest Urteile, die Du als Beleg anführst, schon irgendwie passend wählen, sonst zitierst Du demnächst noch ein Urteil über Bananen für Affen im Berliner Zoo, um zu belegen, dass der Vermieter dem Mieter jeden Tag einen Obstkorb vor die Tür stellen muss...

@MosqitoKiller

Mein zitierter Satz ist aus dem Urteil! Was willst du eigentlich immer?

@schleudermaxe

Und die Berliner haben auch keine Ahnung, oder? Ein entsprechendes Urteil ist nämlich auch vom Amtsgericht Berlin ergangen. Es besagt, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Nachnamen (hier der Freundin) mit auf den Briefkasten und Klingen anzubringen bzw. dessen Anbringung zu dulden. AG Berlin AZ: 11 C 260/98 und diese Kiste ist uralt.

@schleudermaxe

Natürlich ist der Satz aus dem Urteil, das Urteil hat nur nichts mit dieser Frage zu tun...

@schleudermaxe

Du liest die ganzen Urteile, die Du hier nennst, wirklich gar nicht selber, oder?

In diesem Urteil ging es darum, dass DER MIETER WOLLTE, dass der Name darauf kommt, und der Vermieter sich weigerte. Was hat das mit dieser Frage zu tun? Das Urteil bestätigt allein eines, nämlich was ich die ganze Zeit sage: AUF DEM NMAMENSCHILD STEHT DAS, WAS DER MIETER WILL, und nicht das was der Vermieter will, und zwar im Zweifel auch gar nichts...

So lange du noch im Mietvertrag bist, ist es dein Briefkasten. Eingeworfene Briefe gelten als zugestellt.

Die Post beachtet den Nachsendeantrag, unabhängig davon, ob der Name am Kasten steht. Bei Umzug wäre es ratsam den Namen zu entfernen, ist aber keine Pflicht. Alternative Zustelldienste würden die Post dann zurückschicken, wenn der Name fehlt.

Wenn der Vermieter selber Zusteller spielt, und einen Brief zustellen will, könnte er das nicht, weil der Name fehlt. Also macht er selber einen Namen ran um den Brief einwerfen zu können. Ist nicht zulässig, der Briefkasten ist angemietet und Bestandteil des Mietvetrags.

Wolmöglich wollte er nicht mit der Post schicken, um sich das Porto zu sapren. Wie das in einem eventuellen Rechtsstreit ausgeht, würde mich auch mal interessieren.