Bekomme ich als Azubi auch die Pendlerpauschale?

5 Antworten

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Grundsätzlich gilt, wenn man nichts zahlt, kann man auch nichts bekommen.

Aber es gibt zumindest die Möglichkeit, manche Kosten bei der Steuer anzugeben. die Aufwendungen können in das nächste Jahr übertragen werden und fals Sie in dem Jahr Steuern zahlen, wird die Steuer in dem Jahr gemindert.

Ob Fahrtkosten dazu gehören, weiß ich nicht, aber Sie können bei Ihrem zuständigen Finanzamt anrufen und fragen.

MFG

Johnny

Natürlich bekommst du diese Werbungskostenpauschale von z.Zt. 1000 € - nur ob es sich schon steuerlich auswirkt hängt von deinem Jahres-Bruttolohn ab! Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf diese Werbungskostenpauschale z.B. für Fahrtkosten von und zur Arbeitsstelle, Schule usw. Wenn du dann später mal Steuern entrichten mußt, und du kommst auf über die 1000 € Werbungskostenpauschale, dann bitte nicht vergessen: Die Fahrten zur Schule sind hin und zurück absetzbar, oder einfache Entfernung x 0,60 € / km !

Die Pendlerpauschale reduziert dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn du sowieso keine Steuern zahlst, nützt dir das also nichts.

Hallo,

kommt drauf an wieviel du in der Ausbildung verdienst. Wenn du sowieso noch keine Lohnsteuer zahlst kannst du auch nichts zurückbekommen. Ansonsten kannst du das klar von der Steuerabsetzten und bekommst dann dementsprechend den Anteil zurück oder alles kommt ganz drauf an wieviel Steuern du schon zahlst.

Bei mir war es damals so, dass ich ab dem 3. Lehrjahr Lohnsteuer gezahlt habe und somit auch absetzen konnte :)

P.S. kannst höchstens deinen Arbeitgeber fragen ob es dafür irgend einen Zuschuss oder so gibt, glaube ich aber nicht.

PatrickLassan  26.08.2012, 16:48

Die Pendlerpauschale zählt zu den Werbungskosten, sie wird also von den Einnahmen und nicht von der Steuer abgezogen.

WhiteDragon123  26.08.2012, 16:50
@PatrickLassan

Ja das meinte ich ja und dementsprechend bekommt man dann anteilig Steuern zurück da sich das Jahreseinkommen vermindert.

War vll etwas blöd formuliert von mir sry.

Captain694 
Fragesteller
 26.08.2012, 16:48

Na super...Zahle noch keine Lohnsteuer... Und der Betrieb zahlt soweit ich weiß auch nichts, ich frag morgen den anderen Azubi oder n Kollegen mal aber normal kriege ich von denen nix, sonst hätte das ja wahrscheinlich schon jemand gesagt.

Trotzdem danke ;)

Der Begriff 'Pendlerpauschale' bezeichnet eigentlich Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die mit 0,30 € pro Entfernungs-km als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Wenn man allerdings keine Lohnsteuer zahlt, kann man zwar diese Kosten geltend machen, sie haben jedoch keinerlei steuerliche Auswirkungen.