Azubi und kurzfristige Beschäftigung Steuerklasse 6, sinnvoll?

1 Antwort

Hi liebe MissBlaBla90,

als Azubine mit Steuerklasse 1 hast du keine 5 € Abzug als Lohnsteuer!

Jetzt habe ich eine 2. Beschäftigung aufgenommen, die als kurzfristige
Beschäftigung zählt und somit mit Steuerklasse 6 versteuert wird. Ich
muss 15% Lohnsteuer zahlen.


Evtl. könnte dein Arbeitgeber diese kurzfristige Beschäftigung als geringfügige Beschäftigung ummelden und die 2 % Pauschalsteuer übernehmen für dich;
du mußt dann diese geringfügige Beschäftigung nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Gruß siola55

Infos hierzu findest du in der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht:
www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

MissBlaBla90 
Fragesteller
 17.11.2017, 11:36

Hey, danke für deine Antwort.

Ich zahle nicht mal 3€ Lohnsteuer, sind 2,40€ oder so.

Leider kann uch nur so angemeldet werden.... die 15% waren direkt vorgegeben. Ich denke, dass das auch pauschal ist.

Ich habaw Angst, wegen der Progression, sodass ich am Ende viel nachzahlen muss.

siola55  17.11.2017, 12:02
@MissBlaBla90

Also der Steuerfreibetrag bei Singles ist aktuell 8.820 € + 1.000 € Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand max. 1.900 € !

Da der Grenzsteuersatz in der Einkommensteuererklärung für Singles bis 10.000 € Bruttolohn nicht mehr als 15% beträgt, dürfte es für dich zu keiner Nachzahlung kommen; dabei sind die 10.000 € als max. Summe in den 3 Monaten als kurzfristige Beschäftigung gedacht!