Arbeitszeit oder Freizeit? - Mit dem Poolfahrzeug zur Arbeit

3 Antworten

Die Fahrten zum Arbeitsplatz gehören grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit - es sei denn, der (individuelle) Arbeitsvertrag sieht hier etwas anderes vor. Es ändert sich auch nichts daran, dass der Mitarbeiter einen Firmenwagen nutzen kann.

Suche mal bei Arbeitsrecht da kannst du alles finden.

Die Wegezeit ist seine Freizeit, den Wagen in die Werkstatt bringen Arbeitszeit.