Steuerrückerstattung Azubi?

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Sobald sie über 8004 € im Jahr käme, müsste sie schon Steuern zahlen. Sie sollte auf jden Fall eine EStErklärung abgeben. Sie kommt dann mit ihren Kosten ins Minus. Diesen Minusbetrag kann sie ins nächste Jahr vortragen. Das gilt für alle Ausbildungen(wurde im letzten Jahr von einem Piloten durchgeklagt)

Haftpflichtversichwerung braucht sie erst wenn ihr Ausbildung abgeschlossen ist. So lange ist sie bei euch noch kostenlos eingeschlossen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre wichtig.

Wie soll sie mit ihren Werbungskosten in Minus kommen, oder kennst Du Ausbildungsberufe, die monatlich nur 100,00€ Ausbildungsvergütung zahlen?

@Helmuthk

Die Einkünfte müssen nicht im Minus sein. Es reicht wenn die Werbungskostenpauschale überschritten wird. Es ergäbe sich ein Minus in der Steuerlast.

@DerHans

Wie kann ein Minus in der Steuerlast entstehen, wenn ich im laufenden Jahr keine Steuern bezahle und auch kein Verlustvortrag entsteht, weil die Werbungskosten nicht höher sind als die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit? Etwas anderes wäre nur, wenn der Bruttoarbeitslohn 2.000 € ist und die anzuerkennenden Werbungskosten 3.000 €. Dann hätte ich einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 1.000 €, den das Finanzamt feststellen würde. Aber wenn Du meine Berechnung in meiner Antwort siehst, wirst Du feststellen, dass im konkreten Fall nie ein Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen gegeben sein kann.

Es gab mal die Möglichkeit, Zuwendungen an notleidende Angehörige von der Steuer abzusetzen.

Bei einer einfachen Entfernung von 25 km und etwa 220 Arbeitstagen ergeben sich Werbungskosten von 220X25X0,36 € = 1.980 €. Dazu noch ein paar Kleinbeträge an Werbungskosten wie Fachliteratur usw. ergeben dann einen Gesamtbetrag von geschätzten 2.100.00 €. Das gilt für ein volles Arbeitsjahr, und die Ausbildungsvergütung in einem Jahr wird höher sein. Mit anderen Worten: Solange Deine Tochter keine Lohnsteuern zahlt, wirken sich diese Kosten nicht aus, auch nicht als Verlustvortrag, denn die Einkünfte (Gehalt abzüglich Werbungskosten) werden mit Sicherheit nicht negativ sein. Die genannten Versicherungen sind Sonderausgaben, die sich auch erst dann auswirken, wenn die Tochter Lohnsteuer bezahlt.

Zunächst stellt sich die Frage, ob von ihrem Lohn denn Lohnsteuer einbehalten wurde - denn letzendlich geht es nur darum. Das dürfte wohl nicht der Fall sein. Daher sollte eine Steuererklärung auch nicht abgegeben werden, außer sie möchte noch Arbeitnehmersparzulagen geltend machen (Bausparvertrag).

Die geltend gemachten Werbungskosten wie z.B. Fahrtkosten werden ihr Einkommen vermutlich auch nicht negativ werden lassen.

Ich denke das du da leider nichts machen kannst. Da sie eine "Ausbildungsvergütung" bekommt und kein "Gehalt" wird man sowas Steuerlich nicht geltend machen können. Die Ausbildungsvergütung ist für die Finanzierung der Ausbildung gedacht und da gehören die Fahrtkosten nunmal mit rein.