Kann ich als Azubi die Fahrt zu meiner Berufsschule von meinem Betrieb erstatten lassen?
Ich habe ca. alle 2 Monate Berufsschule für 2 Wochen am Stück. Ich muss für den Blockunterricht einfach 82 Kilometer fahren. Heißt ich fahre Montags hin, Freitags zurück, und das 2x. Heißt ich Fahre knapp 300km. Gibt es eine möglichkeit die Fahrkosten von meinem Betrieb zurück zu erhalten?
Normal zahlt dieser für eine Dienstreise 0.30 Cent per Kilometer. Somit wären das knapp 100 Euro was ich erhalten würde.
Gibt es eine möglichkeit oder zählt die Fahrt zur Berufsschule nicht als Dienstreise? Oder kann man die Kosten anderweitig absetzen lassen?
8 Antworten
Oder kann man die Kosten anderweitig absetzen lassen?
Ja, kann man. Im Rahmen Deines Lohnsteuer- oder Einkommenssteuer-Jahresausgleichs machst Du die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte als Werbungskosten gelten.
Der Betrieb kann Dir aber auch freiwillig einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewähren. Diesen müsstest Du im Jahresausgleich mit angeben.
Angeben kann man erst einmal jede Fahrt. Zu einer Erstattung kommt es aber tatsächlich nur wenn die Summe der Werbungskosten den Freibetrag überschreitet.
Werbungskosten sind übrigens nicht nur Deine Fahrtkosten zum Betrieb oder zur Berufsschule. Dazu zählen z.B. auch Fachbücher, die Du für Deine Ausbildung kaufst.
Und wie kann man diese Nachweisen?
Da ich ja keinen Beleg von meinem Verfahrenen benzin ausdrucken kann. Oder gibt man da einfach an wie oft man ca im Jahr gefahren ist?
(Sorry für die Fragerei, sowas lernt man leider weder in der Schule noch Berufsschule..)
Kein Thema, frag soviel Du willst... Woher soll man das auch sonst wissen?
Ja, Du gibst einfach mit Adresse und Entfernung an an wie vielen Tagen Du wo hin gefahren bist. Tage = Anzahl Fahrten
Also z.B.:
Arbeitsstätte in XY, 160 Tage, 21km
Berufsschule in AB, 30 Tage, 82 km
Wenn der Betrieb dazu bereit ist, kannst du dir das natürlich erstatten lassen. Aber der Betrieb ist zu nichts verpflichtet.
Müssen muß der Betrieb nicht, aber vielleicht gibt er etwas. Fragen kostet nichts.
Zum Absetzen: Man kann alles möglich an Kosten, was im Rahmen einer Berufstätigkeit oder Ausbildung anfällt, in seiner Einkommensteuererklärung absetzen.
Absetzen kann man vom zu versteuerndem Einkommen und wenn man keine Steuern zahlt, bringt es nicht. Steuer gibt es nur zurück, wenn man auch Steuern zahlt.
Interessant wird es im letzten Ausbildungsjahr, wenn man vorher keine Steuern gezahlt hat und dann steuerpflichtiges Einkommen hat. Man kann dann auch die Kosten, die in der Ausbildung in dem Jahr angefallen sind, absetzen. Also, Fahrten zur Berufsschule, beim Blockunterricht evtl. den Verpflegungsmehraufwand, Prüfungsvorbereitung, die Fahrten zum Betrieb.
Das sollte man dann nicht vergessen.
Da Du nur alle zwei Monate zur Schule musst, dann kannst Du von Deiner Vergütung immer etwas zur Seite legen, dann reicht das für die Karte. Oder Du fährst mit jemanden mit und gibst demjenigen Spritgeld. Oder Du redest mit Deinem Chef darüber. In der Ausbildung kannst Du noch keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen, da Du keine Steuern hast.
Ich bin von hausaus sehr sparsam, mir geht es nicht darum das ich keinen geld für sprit habe, sondern mich es etwas ärgert das ich auf eine 82km entfernte Berufsschule fahren muss. Dachte es gibt eine möglichkeit einen Teil des geldes wieder zu bekommen, da ich auch für meine Fahrkarten in den Letzten 2 Jahren nichts bekommen habe..
Du kannst nach Verhandlung mit deinem Betrieb einen Fahrtkosten Zuschuß vereinbaren.
Du kannst deine Fahrtkosten jedoch auch bei deiner jährlichen Steuererklärung geltend machen, sofern du überhaupt Lohnsteuer zahlst.
Meine Mutter hat gemeint das geht nur wenn man einen bestimmten Betrag im Jahr überschreitet. Das gilt aber glaube ich nur für Zugfahrt, oder?