beim ausparken Auto angefahren - bin weggefahren, was nun?
Hallo,
heute morgen bin ich beim Ausparken blöderweise zu weit rückwärts gefahren und habe das Auto hinter mir (ein Kombi, hat aber falschrum geparkt) angeditscht, also quasi Stoßstange an Stoßstange (ich hab auch einen Kombi). Ich habe dann geschaut und nichts gesehen und bin zur Arbeit gefahren. Mir ist noch nie ein Unfall o.ä. passiert, und jetzt habe ich das Bekannten erzählt und die meinten, das wäre Fahrerflucht, auch wenn ich keine äußeren Schäden gesehen habe. Jetzt hab ich ein total schlechtes Gewissen und weiß nicht was ich machen soll. Ob mich jemand beobachtet hat weiß ich auch nicht.
Was kann ich jetzt tun? Nochmal da vorbeifahren udn einen Zettel ans Auto machen wenn es noch da steht? Oder zur Polizei?
5 Antworten
ist fahrerflucht,du kannst nur glück haben wenn es keiner bemerkt hat,dann passiert dir auch nichts,nur garantie gibt's keine
Deine Bekannten haben leider recht..............Du hättest zumindest Deine Telefonnummer hinterlassen müssen............. Auch wenn für Dich kein sichtbarer Schaden war .....und es ev. jemand beobachtet hat, gilt es als Fahrerflucht.
Schau noch mal, ob das Auto dort noch steht........
Zettel hinterlassen reicht NICHT. Dieser Mythos ist falsch!
ja, das ist fahrerflucht, wenn dich doch wer gesehen hat bekommst du eine anzeige wegen fahrerflucht und man wird dir die fahrerlaubnis vorübergehend entziehen. ist einem kumpel genau so passiert. ein zettel hinterlassen reicht übrigens NICHT aus. Hättest die Polizei verständigen müssen
das weiß ich ehrlich gesagt nicht wirklich. die frage muss dir wer anders beantworten
Ja aber innerhalb von 24 Stunden kann der Richter das Verfahren formlos einstellen!
Siehe § 142 StGB
Wenn dich jemand gesehen hat, kannn das auf jeden Fall Konsequenzen für dich haben! Kennst du das Auto, das Kennzeichen oder den Halter? An deiner Stelle würde ich mal gucken, ob das Auto noch da steht und dann Kennzeichen notieren und bei der Polizei anruen. Auch wen nichts an dem Auto zu sehen ist, kann es trotzdem beschädigt sein.
Um Fahrerflüchtigen die Möglichkeit zu geben, noch nachträglich den Hals aus der Schlinge zu ziehen, gibt es die Möglichkeit, sich innerhalb einer bestimmten Frist selbst bei der Polizei anzuzeigen ohne dass sich das negativ auswirkt. Jetzt weiß ich aber gerade nicht, wie lange diese Frist ist. Ich glaube 24 h. Das hab ich aber auch nur mal irgendwann in einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Forum gelesen. Daher keine Garantie...
Bekomme ich denn eine Anzeige wegen Fahrerflucht, auch wenn ich jetzt noch selber zur Polizei gehe?