beim ausparken Auto angefahren - bin weggefahren, was nun?
Hallo,
heute morgen bin ich beim Ausparken blöderweise zu weit rückwärts gefahren und habe das Auto hinter mir (ein Kombi, hat aber falschrum geparkt) angeditscht, also quasi Stoßstange an Stoßstange (ich hab auch einen Kombi). Ich habe dann geschaut und nichts gesehen und bin zur Arbeit gefahren. Mir ist noch nie ein Unfall o.ä. passiert, und jetzt habe ich das Bekannten erzählt und die meinten, das wäre Fahrerflucht, auch wenn ich keine äußeren Schäden gesehen habe. Jetzt hab ich ein total schlechtes Gewissen und weiß nicht was ich machen soll. Ob mich jemand beobachtet hat weiß ich auch nicht.
Was kann ich jetzt tun? Nochmal da vorbeifahren udn einen Zettel ans Auto machen wenn es noch da steht? Oder zur Polizei?
10 Antworten
Hallo, lies hier bitte mal nach.
http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Unfallflucht.aspx
Auch da steht eindeutig, dass das Hinterlassen eines Zettels oder einer Visitenkarte nicht ausreichend ist. Man erwartet, dass der Verursacher eine angemessene Zeit wartet (muss), und das können bis zu 60 Minuten sein, oder man aber umgehend zur olizei fährt. Viele haben ein Handy. Dann wird erwartet, dass man die Polizei ruft und wartet bis diese gekommen ist. Erst dann darf man sich vom Unfallort entfernen.
Was Du begangen hast ist eindeutig eine Straftat, also eindeutig kein Kavaliersdelikt. Um ganz sicher zu gehen würde ich zur Polizei gehen und dies schildern, denn wenn die mal bei Dir waren, Dich also ermittelt haben, dann ist es zu spät..
ja, das ist fahrerflucht, wenn dich doch wer gesehen hat bekommst du eine anzeige wegen fahrerflucht und man wird dir die fahrerlaubnis vorübergehend entziehen. ist einem kumpel genau so passiert. ein zettel hinterlassen reicht übrigens NICHT aus. Hättest die Polizei verständigen müssen
das weiß ich ehrlich gesagt nicht wirklich. die frage muss dir wer anders beantworten
Ja aber innerhalb von 24 Stunden kann der Richter das Verfahren formlos einstellen!
Siehe § 142 StGB
Deine Bekannten haben leider recht..............Du hättest zumindest Deine Telefonnummer hinterlassen müssen............. Auch wenn für Dich kein sichtbarer Schaden war .....und es ev. jemand beobachtet hat, gilt es als Fahrerflucht.
Schau noch mal, ob das Auto dort noch steht........
Zettel hinterlassen reicht NICHT. Dieser Mythos ist falsch!
Deine Freunde habe recht du hast Fahrerflucht begangen auch wenn du keinen Schaden erkennen konntest heißt das nicht das keiner vorhanden ist. Am Besten du meldest dich bei der Polizei erzählst was vorgefallen ist. Die Sache ist nur etwas verzwickt, weil inzwischen ein Schaden am Auto durch etwas anderes sein könnte, wenn ja dann wird dir das zur Last gelegt. Mal abgesehen von der Fahrerflucht ...
ZETTEL REICHT NICHT.
Wenn du dich innerhalb von 24h selber meldest kann der Richter das Verfahren direkt einstellen. (s 142 StGB)
Lösung normalerweise: Entweder warten oder direkt Polizei rufen.
NIEMALS einfach wegfahren und oder nur Zettel hinterlassen!
.....auch nicht an angemessener Wartezeit ?
Nach wartezeit polizei rufen, oder direkt!
Bekomme ich denn eine Anzeige wegen Fahrerflucht, auch wenn ich jetzt noch selber zur Polizei gehe?