Fahrerflucht? Er/Ich / Beide?

12 Antworten

Jap, man muss bei einem Unfall immer an der Unfallstelle bleiben, sonst kann man wegen Fahrerflucht angeklagt werden, wenn man Pech hat

Da ihr beide weitergefahren seid, ist die Sache wohl erstmal erledigt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn keine Person zu Schaden kommt, muss ohnehin nicht die Polizei gerufen werden, wenn die Sache in beiderseitigem Einvernehmen geregelt werden kann. Anscheinend habt ihr euch geeinigt. ^^

Die Einigung muss zwischen dem Verursacher und dem Geschädigten stattfinden. Das parkende Auto wird ja wohl auch beschädigt worden sein. Wo hat da eine Einigung stattgefunden?

@ronnyarmin

Dass ein parkendes Auto beschädigt wurde, habe ich überlesen. Dann verhält sich die Sache natürlich anders.

Der Spiegel gehört Deiner Meinung nach zu dem Auto, das Dir entgegen kam, an parkenden Fahrzeugen war kein Schaden? - Es könnte ja auch Kratzer am Kofferraum o. ä. geben, die auf den ersten Blick nicht auffallen ...

Gibt es keinen Schaden außer dem Spiegel, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Wenn Du langsam und möglichst weit rechts gefahren bist, hat der andere sich eben den Spiegel abgefahren und ist selber Schuld. Du solltest Dir aber vielleicht eine Notiz über genauen Zeitpunkt, Ort und Hergang machen, falls der andere darüber anders denkt und Du von ihm eine Anzeige über Unfallflucht bekommst.

Wenn es doch einen Schaden an dem parkenden Wagen gibt, solltest Du Dich bei der Polizei als Zeuge melden und Deine Sicht der Sache zu Protokoll geben. Du erinnerst Dich ja zumindest an die Farbe des engegenkommenden Fahrzeugs, vielleicht weißt Du ja auch Typ oder (einen Teil vom) Kennzeichen...

Naja, was sollst du stehen bleiben, wenn der weg fährt?

Alle Unfallbeteiligten dürfen den Unfallort nicht verlassen, unabhängig von der Schuldfrage, die kann so wie so oft überhaupt nicht am Unfallort geklärt werden. Wenn du den Vorfall der Polizei meldest, bist du auf der sicheren Seite.