Ohne Führerschein gefahren und Fahrerflucht begangen?

7 Antworten

wie lange muss Man dann damit Rechnen bis Man sein Führerschein weiter machen darf?

Das entscheidet letztendlich ein Richter, deshalb kann man die möglichen Folgen nur grob abschätzen.

In der Regel wird ein Strafbefehl erlassen, das heißt man erhält nach einiger Zeit das Urteil in Schriftform. Oft beraumt der Richter aber auch eine mündliche Verhandlung an. Das ist dann der Fall wenn die Straftat umfangreich war und er sich ein persönliches Bild vom Täter machen will. Das könnte hier der Fall sein.

Es wurden zwei Straftaten begangen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. So lange das Strafverfahren noch läuft wird man nicht zur Prüfung zugelassen, der Strafbefehl kommt in der Regel erst nach 2-4 Monate. Dann kommt es darauf an wie das Urteil ausfällt. Man muss hier mit einer Geldstrafe von 30-60 Tagessätzen [also 1-2 Monats-Nettolöhnen] rechnen, ersatzweise sind Sozialstunden zu leisten [6Std. pro Tagessatz]. Dazu kann eine isolierte Sperrfrist kommen die dann mindestens 6 Monate, eher aber 10-14 Monate beträgt - gerechnet ab Datum des Urteils.

Im besten Fall kann man also nach Erhalt des Strafbefehls die Fahrausbildung weiter machen. Im schlechteren Fall hat man jetzt eine Pause die insgesamt durchaus 1,5 Jahre dauern könnte. Dann sieht es auch schlecht aus mit der bisherigen Fahrschulausbildung, denn die ist dann zumindest teilweise zu wiederholen [Theorieausbildung, theoretische Prüfung].

Außerdem sind die Kosten für den verursachten Schaden zu begleichen.

Hallo Aliina96,

ich habe Deine Frage schon heute morgen gelesen, aber anscheinend wurde sie ja aus mir unerfindlichen Gründen mal wieder gelöscht, bevor ich die Antwort abschicken konnte. 

Heute morgen hattest Du geschrieben, dass es um Deinen Freund ging der sich unerlaubt ohne Fahrerlaubnis ans Steuer gesetzt hat und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Mein Antwort heute morgen hätte wie folgt gelautet:

Nicht nur gegen Deinen Freund leitet die Polizei ein Strafverfahren ein, sondern auch gegen Dich wird die Polizei ein Strafverfahren einleiten.

Kommen wir erst einmal zu Dir. Du schreibst, es war Dein Auto, mit dem Dein Freund ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Du bist dementsprechend vermutlich die Halterin des Fahrzeuges. Dazu sagt das Gesetz:


§ 21 Straßenverkehrsgesetz - (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.) 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahroder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. 

Dein Freund der den Unfall verursacht hatund sich dann unerlaubt vom Unfallort Entfernt hat, hat damit zusätzlich zum Fahren ohne Fahrerlaubnis noch ein Straftat nach folgendem Gesetz begangen:


§ 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vomUnfallort 

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 

    zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder  eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren odermit Geldstrafe bestraft.


Das bedeutet.

Das Du und Dein Freund mit einer Geldstrafe oder Freiheitstrafe rechnenmüsst, die aber sicherlich noch zur Bewährung ausgesetzt wird.

Erfahrungsgemäß wird in solchen Fällen eine Geldstrafe von 20 - 60 Tagesätzen verhängt. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach EurenEinkommen. Ein Tagessatz entspricht 1/30 Eures monatlichen Einkommens. Habt Ihralso ein geringes Einkommen, wird die Höhe der Geldstrafe also auch geringausfallen.

Für Deinen Freund bedeuten die Einleitung eines Strafverfahrens nochzusätzlich, dass die Fahrerlaubnisbehörde über den Tatvorwurf informiert wird,was zur Folge hat, dass er mindestens bis zum Abschluss des Strafverfahrensnicht zur Prüfung zugelassen wird.

Zusätzlich wäre bei (bei Dir) der der Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB möglich und bei Dir und Deinem Freund der keine Fahrerlaubnis hat, währe eine Speere von 6 Monaten bis zu 5 Jahren möglich, in der keine neue Fahrerlaubnis verhängt (§ 69a StGB) erteilt werden darf.


Versicherungstechnisch hat das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zur Folge, dass dieVersicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug gar nicht übernimmt und am gegnerischen Fahrzeug zwar übernimmt, aber die Summe in einer Regressforderung von Euch zurückfordert.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn Du Glück hast, nur einige Monate. Ansonsten bis zur positiven MPU oder 15 Jahre.

Detaillierte Antwort folgt wenn ich wieder am PC bin.

Aliina96 
Fragesteller
 06.06.2015, 12:56

Vielen Dank!

DerBrommi hat gesagt 10 Jahre...NIEMALS...aber 1 Jahr könnte schon sein...wenn dir das das nächste Mal passiert...Musst du einen Zettel mit deiner Telefonnummer an das Auto kleben und sagen das du den Schaden bezahlst...

Crack  06.06.2015, 13:07

wenn dir das das nächste Mal passiert...Musst du einen Zettel mit deiner Telefonnummer an das Auto kleben und sagen das du den Schaden bezahlst...

Das reicht nicht aus. Auch dann erfüllt man den Straftatbestand Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

MoritzBeringer  06.06.2015, 13:34

Ja aber vielleicht ist dir der Besitzer des zerkratzen Autos dann nicht mehr Böse und erlässt dir eine Anzeige...

schnute71  06.06.2015, 14:57

Ein Zettel ist nicht ausreichend, wird genauso behandelt wie die Fahrerflucht. Entweder den Geschädigten vor Ort ausfindig machen oder direkt die Polizei verständigen.

MoritzBeringer  07.06.2015, 21:00

Ja aber wenn man den Schaden bezahlt und dem Besitzer des Autos ein nettes Lächeln zeigt verzeiht (?) er dir vielleicht.

Versuch den Führerschein Schnell zu Ende zu machen, vielleicht sieht es danach anders aus, war jedenfalls bei einem Kumpel von mir, der hat seinen Führerschein gemacht, ist einmal ohne gefahren, wurde erwischt, hat ihn dann aber schnell weiter gemacht bevor es zu irgendwelcher Bestrafung kam, und am Ende sah das Strafmaß anders aus bei ihm, ob es Glück war weiß ich nicht, mach's aber auch so :D