Fahrerflucht verfahren eingestellt muss Versicherung zahlen?
Ich hab beim Ausparken ein anderes Fahrzeug unbemerkt beschädigt und bin dann weggefahren. Es würde Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet. Die Versicherung will den schaden nicht bezahlen da es Fahrerflucht war. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Muss die Versicherung zahlen?
9 Antworten
Die Einstellung der Fahrerflucht hat nichts mit der Begleichung des Versicherungsschadens zu tun. Da kann es sein, daß Du das als Versicherungsnehmer noch zivilrechtlich einklagen mußt, wenn die Versicherung die Zahlung ablehnt.
Die Versicherung muss in jedem Falle bezahlen, was die Haftplicht betrifft. Ein schuldhaftes Verhalten des Versicherungsnehmers befreit die Haftpflichtversicherung nicht von der Leistungspflicht. Dass die Versicherung ihrerseits den Versicherungsnehmer in Regress nimmt, hat mit der Leistungspflicht nichts zu tun. Die Inregressnahme ist für den Versicherungsnehmer gedeckelt auf 5000€.
Deshalb glaube ich nicht, dass die Versicherung die Leistungen verweigert.
Das verstehe ich nun nicht so ganz, kommt der Tipp wirklich von Deinem Berater/Makler, das Ding über die Versicherung laufen zu lassen?
Es gibt einen Schaden, es gibt die "Fahrerflucht", es reicht nicht für ein Urteil, gut oder nicht gut, wie man es sieht, aber für den Regress und die Rückstufung.
Letztere hätte vermieden werden können.
Die Versicherung will den schaden nicht bezahlen
Das kann so ja schon mal nicht stimmen. Natürlich müssen die dem Geschädigten den Schaden bezahlen. Anschließend würden sie sich das Geld aber per Regreß von dir zurückholen bis max. 5000€.
Wenn denn feststeht, dass es keine Unfallflucht war, dann liegt auch keine Obliegenheitsverletzung vor, welche einen Regreß rechtfertigt.
Wobei eine Einstellung des Verfahrens nicht unbedingt bedeuten muss, dass es KEINE war.
Richtig, aber ist natürlich trotzdem ein gutes Argument für den VN, das er keine Obliegenheitsverletzung begangen hat.
Und selbst wenn hätte dies doch nichts mit dem Schaden zu tun.
Doch. Wie erklärt.
Regress spielt bei grober Fahrlässigkeit eine Rolle. Alkohol, Drogen, fehlender TÜV, Tuning ... Nicht bei Fahrerflucht.
Üblich ab 1400,- € Schaden - tatsächlich.
Gleich mehrfach Unsinn...
Die grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens ist in einer Haftpflichtversicherung IMMER versichert.
Kein (oder eingeschränkter) Versicherungsschutz besteht bei Obliegenheitsverletzungen und dazu gehört das unerlaubte Entfernen vom Unfallort natürlich dazu.
Ich habe schon Einsicht signalisiert. Atmung darf normalisiert werden ....
Die Schadenhöhe spielt dabei auch keine Rolle. Ach und fehlender TÜV ist übrigens KEIN Grund für Regress.
Na, das habe ich eben gelesen .... Aber ist mir auch recht.
Ja, weil es von dir verursacht wurde. Würde übrigens auch bei Fahrerflucht zahlen, sich aber in Regress nehmen.
Von es von ihm verursacht wurde, zahlt die Haftpflicht
Ja, weil es von dir verursacht wurde
Genau dafür sind Versicherungen da!
sich aber in Regress nehmen.
Was soll das denn sein?
Vollkommen richtig
Was ist vollkommen richtig? SICH in Regress ....
Sich ein gewisses Maß an Geld zurückholen, da bei Fahrerflucht ebenso wie bei Alkohol Probleme kommen.
Leute .... SINNERFASSEND LESEN ....
Was Regress ist, weiß ich. Warum sollte aber die Versicherung SICH in Regress nehmen????
Nicht sich - den Fahrer/verursacher
OMG .... Dann schreib nicht SICH
Siri
Wobei eine Einstellung des Verfahrens nicht unbedingt bedeuten muss, dass es KEINE war. Und selbst wenn hätte dies doch nichts mit dem Schaden zu tun.