Bei einem Privatkauf ist das Paket kaputt gegangen (schuld der DHL) muss ich ihm das Geld zurückgeben oder warten bis DHL es ersetzt und ihm nachreichen?
Habe was verkauft bei Ebay und bei der Lieferung ist der Gegenstand kaputt gegangen (Paket war gut verpackt.) Der Verkäufer hat das Paket verweigert und verlangt sein Geld zurück, wenn nicht droht er mit seinem Anwalt. Kann ich warten bis DHL mir den Gegenstand ersetzt und ihm dann nachreichen oder wie soll ich vorgehen?
4 Antworten
Soweit ich weiß geht die Haftung auf den Käufer über, weil:
Wenn er es bei dir kauft, muss er es bei dir abholen (Stichwort Leistungsort). Wenn er verlangt, dass du es ihm schickst, geht die Haftung auf ihn über, sobald du es an DHL übergeben hast. Es ist also seine Ware, die da kaputt gegangen ist und die er nicht angenommen hat (zurecht). Er muss sich aber auch mit DHL auseinander setzen.
Der Fragesteller ist kein Unternehmer.
Du zahlst ihm das Geld direkt zurück
Es war eine Shisha und DHL haftet nur für die einzelne Teile, da kann ich lieber drauf warten bis DHL mir das Teil ersetzt und ihm nachreichen
wenn Du Dir eine negative Bewertung bei eBay leisten kannst ?
Bis DHL Schaden Ersatz leistet, können Wochen ins Land gehen. So lange muss sich ein Käufer nicht vertrösten lassen. Er hat das Recht sich seine Ware woanders zu kaufen. Also musst du ihn wieder auszahlen.
Der Käufer hat das Recht auf Wandlung. Du musst ihm sein Geld sofort zurück geben, weil du nicht liefern kannst. Wie du zu deinem Geld kommst ist nicht sein Problem sondern deines.
Nein. Das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden trägt bei einem Verbrauchsgüterkauf stets der Verkäufer.
Geregelt ist der Gefahrübergang beim Versendungskauf in § 447 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wie in § 474 Abs. 2 BGB geregelt ist, findet der § 447 BGB zum Gefahrenübergang beim Versendungskauf, bei dieser Form des Kaufvertrages keine Anwendung.