Rücksendung Reparatur - DHL verliert Paket

3 Antworten

aber auch der hersteller hat das recht die sendung suchen zu lassen. und dhl hat da eine bestimmte zeit das paket zu suchen. erst dann gibt es ersatz oder geld.

der hersteller hat sich doch an die zeit gehalten das zu bearbeiten

Du siehst das im Prinzip vollkommen richtig, hast Deine Reklamation allerdings falsch adressiert.

Im Rahmen der Herstellergarantie (freiwillige Leistung) hast Du im Prinzip kaum Rechte hinsichtlich Fristen und Zeiten. Was anderes wäre es gewesen, wenn Du Dich im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung an den Händler gewendet hättest.

Das solltest Du spätestens jetzt nachholen.

didhvmm 
Fragesteller
 06.05.2015, 13:40

heißt dass, ich soll mich jetzt an den Händler wenden? Was muss ich dann schreiben / fordern?

martinzuhause  06.05.2015, 13:47
@didhvmm

dürfte jetzt schelcht gehen. welchen mangel willst du beim reparierten handy denn jetzt beseitigen lassen??

didhvmm 
Fragesteller
 06.05.2015, 13:49
@martinzuhause

keinen ;), deswegen weiß ich ja nicht was ich jetzt genau nachholen sollte...

nachtlicht1978  06.05.2015, 14:13
@didhvmm

Du solltest den Händler involvieren, ihn also vom gesamten Verlauf in Kenntnis setzen.

Das ein Reklamationsgrund vorgelegen hat, sollte ja aus der Dokumentation des Herstellers (bzw. aus der Kommunikation mit dem Hersteller) hervorgehen.

Nichtsdestoweniger musst Du im Zuge der Herstergarantie die Bedingungen des Herstellers akzeptieren. Es sei denn, dass Dir in den Garantiebedingungen des Herstellers etwas anderes zugesagt wurde (z. B. maximale Reparaturdauer 14 Tage etc...).

didhvmm 
Fragesteller
 06.05.2015, 16:20
@nachtlicht1978

gut, aber was bringt es mir, wenn ich den Händler in Kenntnis setze?

nachtlicht1978  18.05.2015, 13:24
@didhvmm

Um die Rechte, welche aus der Sachmängelhaftung resultieren, zu wahren. Egal wie die Suche letztendlich ausgeht. Ferner ist der Hersteller in der Regel auch Vertragspartner des Händlers. Der Händler dürfte ein berechtigtes Interesse daran haben, Dich bei Deinem Problem mit dem Hersteller zu unterstützen.

Nach meinem Rechtsverständnis habe ich doch einen Anspruch gegenüber dem Hersteller (...) , dass ich in der vereinbarten Zeit mein Gerät wiedererhalte oder täusche ich mich hier?

Du täuschst dich: Geht die Ware beim Transport verloren, erwächst dir kein Anspruch auf erneute Lieferung der Ware gegenüber dem Verkäufer, BGH, VIII ZR 302/02 :-O

Er schuldet dir Ersatz des Kaufpreises zum Zeitwert :-)

G imager761



didhvmm 
Fragesteller
 06.05.2015, 13:39

ja gut, das wäre für mich gleichbedeutend, hauptsache ich muss nicht 5 Wochen darauf warten

martinzuhause  06.05.2015, 14:14
@didhvmm

das wird in 5 wochen sicehr noch nicht erledigt sein. das dauert da sicher länger.

didhvmm 
Fragesteller
 06.05.2015, 16:21
@martinzuhause

das ist eben meine Befürchtung -.-