Rücksendung Reparatur - DHL verliert Paket
Hallo,
ich habe ein defektes Smartphone zur Reparatur zum Hersteller zur geschickt, mir wurden (telefonisch) maximal 2 Wochen Bearbeitungszeit zugesichert.
Bei der Rücksendung an mich per DHL ging das Paket verloren.
Der Hersteller hat jetzt einen Nachforschungsauftrag bei der DHL gestellt und will mich warten lassen (4-5 Wochen), bis die Nachforschung von DHL abgeschlossen ist (entweder Paket taucht wieder auf, oder ich werde von DHL entschädigt).
Muss ich solange warten? Nach meinem Rechtsverständnis habe ich doch einen Anspruch gegenüber dem Hersteller und nicht gegenüber DHL, dass ich in der vereinbarten Zeit mein Gerät wiedererhalte oder täusche ich mich hier?
3 Antworten
aber auch der hersteller hat das recht die sendung suchen zu lassen. und dhl hat da eine bestimmte zeit das paket zu suchen. erst dann gibt es ersatz oder geld.
der hersteller hat sich doch an die zeit gehalten das zu bearbeiten
Du siehst das im Prinzip vollkommen richtig, hast Deine Reklamation allerdings falsch adressiert.
Im Rahmen der Herstellergarantie (freiwillige Leistung) hast Du im Prinzip kaum Rechte hinsichtlich Fristen und Zeiten. Was anderes wäre es gewesen, wenn Du Dich im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung an den Händler gewendet hättest.
Das solltest Du spätestens jetzt nachholen.
dürfte jetzt schelcht gehen. welchen mangel willst du beim reparierten handy denn jetzt beseitigen lassen??
keinen ;), deswegen weiß ich ja nicht was ich jetzt genau nachholen sollte...
Du solltest den Händler involvieren, ihn also vom gesamten Verlauf in Kenntnis setzen.
Das ein Reklamationsgrund vorgelegen hat, sollte ja aus der Dokumentation des Herstellers (bzw. aus der Kommunikation mit dem Hersteller) hervorgehen.
Nichtsdestoweniger musst Du im Zuge der Herstergarantie die Bedingungen des Herstellers akzeptieren. Es sei denn, dass Dir in den Garantiebedingungen des Herstellers etwas anderes zugesagt wurde (z. B. maximale Reparaturdauer 14 Tage etc...).
gut, aber was bringt es mir, wenn ich den Händler in Kenntnis setze?
Um die Rechte, welche aus der Sachmängelhaftung resultieren, zu wahren. Egal wie die Suche letztendlich ausgeht. Ferner ist der Hersteller in der Regel auch Vertragspartner des Händlers. Der Händler dürfte ein berechtigtes Interesse daran haben, Dich bei Deinem Problem mit dem Hersteller zu unterstützen.
Nach meinem Rechtsverständnis habe ich doch einen Anspruch gegenüber dem Hersteller (...) , dass ich in der vereinbarten Zeit mein Gerät wiedererhalte oder täusche ich mich hier?
Du täuschst dich: Geht die Ware beim Transport verloren, erwächst dir kein Anspruch auf erneute Lieferung der Ware gegenüber dem Verkäufer, BGH, VIII ZR 302/02 :-O
Er schuldet dir Ersatz des Kaufpreises zum Zeitwert :-)
G imager761
ja gut, das wäre für mich gleichbedeutend, hauptsache ich muss nicht 5 Wochen darauf warten
das wird in 5 wochen sicehr noch nicht erledigt sein. das dauert da sicher länger.
das ist eben meine Befürchtung -.-
heißt dass, ich soll mich jetzt an den Händler wenden? Was muss ich dann schreiben / fordern?