Paket an falsche adresse geschickt

7 Antworten

Hallo bilja001,

Du schreibst:

Sie hat mir jedoch eine falsche Adresse angegeben>

Ich würde die gute Frau wie folgt anschreiben:


Sehr geehrte Frau XXX,

wie Sie mir bereits mitgeteilt haben, haben Sie bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Jegliche weitere Kommunikation werde ich folglich mit Ihrer Rechtsanwalt und nicht mehr mit Ihnen persönlich abwickeln.

Im übrigen dürfte Ihnen Ihr Rechtsanwalt mitgeteilt haben, dass ich meiner Pflicht ordnungsgemäß nachgekommen bin.

Fakt ist ja, Sie haben mir eine Lieferadresse mitgeteilt und ich habe das Paket an diese Adresse ordnungsgemäß versendet. Wenn Sie das Paket aufgrund IHRER falschen Adressangabe nicht erreicht hat trift mich kein verschulden.

Sollte das Paket mangels Zustellbarkeit wieder an mich zurück gesendet werden, werde ich Ihnen selbstverständlich das Paket zukommen lassen.

Allerdings versteht es sich von selbst, dass mich bezüglich der entstanden Mehrkosten für den unnötigen nochmaligen Versand an Sie werden, denn diese Kosten gehen selbstverständlich zu Ihren Lasten.

Mit freundlichen Grüßen
xyz


Mehr kannst Du im Moment nicht tun.

Wenn dann das Paket irgendwann wirklich zu Dir zurückkommt, würde ich die Dame noch einmal anschreiben und sie auffordern, die Kosten für die Rücksendung und die Kosten für die erneute Zusendung per Vorkasse an Dich zu überweisen.

Im übrigen hast Du ja bei einem versicherten Paket die Möglichkeit der Sendungsnachverfolgung. Da muss ja irgendwo ein Hinweis stehen, wo sich das Paket im Moment befindet. Ist es verloren gegangen ist sowieso die Post in der Haftung, denn sie muss es ja zustellen oder wenn es nicht zustellbar ist, wieder an Dich zurücksenden.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich würde die gute Frau wie folgt anschreiben:

Also ich würde die Rechtschreibfehler weglassen ;-)

Jegliche weitere Kommunikation werde ich folglich mit Ihrer Rechtsanwalt und nicht mehr mit Ihnen persönlich abwickeln.

Und mit welchem Recht willst du das tun?

Im übrigen dürfte Ihnen Ihr Rechtsanwalt mitgeteilt haben, dass ich meiner Pflicht ordnungsgemäß nachgekommen bin.

Ob der Fragesteller seiner Pflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, kommt darauf an, ob der Fragesteller als Unternehmer aufgetreten ist oder nicht. Demnach kann diese Behauptung auch böse nach hinten losgehen.

Wenn Sie das Paket aufgrund IHRER falschen Adressangabe nicht erreicht hat trift mich kein verschulden.

Auf Verschulden kommt es in diesem Fall nicht an!

Zusammengefasst: Ich würde den Brief nicht so schreiben ;-)

@HH1887

Vielleicht gehe ich wirklich fälschlicher Weise davon aus, dass bilja001 eine private Verkäuferin ist.

Aber wenn ich richtig lag und bilja001 Privatverkäuferin ist, würde ich den Brief genauso verfassen wie ich es vorgeschlagen habe.

Was ist denn Deiner Meinung nach richtig und was würdest Du stattdessen tun?

Und auf Deine Anmerkung:

Und mit welchem Recht willst du das tun?>

Im Rechtsverkehr ist es üblich, dass wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde (was die Käuferin ja zumindest angegeben hat.) dass die Korrespondenz nur noch über diesen Rechtsanwalt abgewickelt wird.

@TheGrow

Im Rechtsverkehr ist es üblich, dass wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde (was die Käuferin ja zumindest angegeben hat.) dass die Korrespondenz nur noch über diesen Rechtsanwalt abgewickelt wird.

Nö, dies ist im Rechtsverkehr nur "üblich", wenn dies der Rechtsanwalt (eigentlich sogar unter Darlegung eines schriftlichen Mandats) fordert. Ohne diese Forderung bzw. ein Mandat des Rechtsanwalts gehen Willenserklärungen an einen Rechtsanwalt (an welchen überhaupt, der ist hier ja nicht einmal genannt) dem Gegner nicht zu, sodass man hier erhebliche Probleme bekommen wird. Vetragspartner ist eben die Bestellerin und nicht deren Rechtsanwalt. Sämtliche Handlungen sind ihr gegenüber vorzunehmen.

Was ist denn Deiner Meinung nach richtig und was würdest Du stattdessen tun?

Keine konkrete Rechtsberatung geben. Dies ist nach § 6 Abs.2 RDG nämlich Personen ohne Befähigung zum Richteramt bzw. ohne deren Anleitung nicht erlaubt! ;-)

@HH1887

Wenn ich schreibe:

Ich würde die gute Frau wie folgt anschreiben:>

Dann ist das lediglich eine Bekundung, wie ich persönlich vorgehen würde und nichts weiter. Das ganze ist weit entfernt von einer Rechtsberatung im juristischen Sinne. Das entspricht eher meinem persönlichen Erfahrungswerten die ich selber im laufe der Zeit gesammelt habe und mit denen ich eigentlich immer gut gefahren bin.

Du schreibst zwar was Du hier alles nicht tun würdest, aber das ist von einer Hilfestellung für die Fragestellerin weit entfernt.

@TheGrow

Du schreibst zwar was Du hier alles nicht tun würdest, aber das ist von einer Hilfestellung für die Fragestellerin weit entfernt.

Solange die Fragestellerin die Nachfrage, ob sie als private Verkäuferin oder als Unternehmerin aufgetreten ist, nicht beantwortet, ist eine Hilfestelleung nicht möglich. Je nach Antwort liegen zwei komplett unterschiedliche Rechtslagen vor.

@HH1887

Und wo ist das Problem auf beide Rechtslagen einzugehen?

Du kannst Du schreiben:

Im Fall, dass Du private Verkäuferin bist gilt folgenden.

  • bla bla bla
  • bla bllaaa

und im Fall, dass Du gewerbliche Verkäuferin bist gilt folgendes:

  • bla bla bla
  • bla bllaaa

Oder Du kannst Dich ja auch nur auf einen Fall beziehen, vielleicht schreibt ein zweiter User dann ja eine Antwort was im zweiten Fall gelten würde.

@TheGrow

Das könnte ich. Aber warum sollte ich mir die Arbeit machen, wenn die Fragestellerin nicht in der Lage ist, innerhalb von inzwischen 14 Stunden eine Nachfrage zu ihrer eigenen Frage zu beantworten?

Wenn du das Ding privat verkauft hast, ist dein Vertragsteil erledigt und du haftest nicht für die Versendung. Allerdings hast du einen Anspruch gegen den Lieferanten, hier insbesondere aufgrund der Versicherung, den Anspruch kannst du an die Käuferin abtreten oder ihr die Versicherungsleistung auszahlen.

@ bilja001

Wenn sie dir ihre Adresse per Mail geschickt hat, dann hast du doch etwas schriftliches in der Hand.

Du solltest dir auch den Sendebericht runterkopieren, sobald die Ware angeliefert wurde.

Wenn die Käuferin dir falsche Angaben gemacht hat, dann ist das deren Problem.

Wenn sie dir einen falsche Adresse schickt ,dann ist sie selber Schuld.Du hast alles richtig gemacht,hast es versichert an die Adresse geschickt die sie dir mitgeteilt hat.du bist da absolut im Recht.

Wann hast du das Paket denn verschickt? Die Post kann doch sicher eine Nachverfolgung machen.