Beamter auf Widerruf?
Moin! Es ist ja möglich, dass ein Beamter auf Widerruf fristlos (also von einem Tag auf den anderen) gekündigt werden kann.
Ist es ebenfalls möglich, dass der Anwärter ebenfalls von eine auf den anderen Tag kündigen kann oder gibt es da Fristen?
2 Antworten
Um jemanden fristlos zu kündigen müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen
und nein. Ein Anwärter muss sich an die Kündigungsfristen halten
kündigungsfrist ist wohl der falsche Ausdruck bei Anwärtern:)
darauf wollte ich mich beziehen..
Entlassung auf Antrag
(1) Der Beamte kann jederzeit seine Entlassung verlangen. Das Verlangen muß dem Dienstvorgesetzten schriftlich erklärt werden; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung dem Beamten noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei dem Dienstvorgesetzten, mit Zustimmung der Entlassungsbehörde auch nach Ablauf dieser Frist, zurückgenommen werden.
(2) Die Entlassung ist nach Möglichkeit auf den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Muß sie hinausgeschoben werden, so darf eine Frist von drei Monaten nicht überschritten werden.
Ein Beamter kann nicht kündigen, da man nur Verträge kündigen kann. Der Beamte kann aus dem Dienst entlassen werden. Und das als Beamter auf Widerruf prinzipiell jederzeit, wobei das in der Praxis natürlich nicht grundlos geschieht. Wenn ein Anwärter um Entlassung aus dem Dienst bittet, dann wird man diesem Wunsch auch nachkommen. Die Details kann man im jeweiligen Landesbeamtengesetz bzw. Beamtenstatusgesetz nachlesen.
Das heißt, dass es möglich ist, dass ich am 30.08. auf Entlassung bitte und am 01.9 meinen neuen Job anfange?
Also ist es doch nicht möglich?😂
Also um mich klarer auszudrücken: ich möchte meine angefangene Ausbildung beim Zoll am 1.8.18 abbrechen, da ich nun doch eine Zusage der Bundespolizei zum 1.9.18 habe.
Bis zum Ende des Monats sollte das schon möglich sein. Einfach mit der Personalabteilung sprechen.
Wie sind die Kündigungsfristen bei einem Anwärter?