Falsches Kündigungsdatum vom Arbeitgeber?
Hallo, mein neuer bzw. Alter Arbeitgeber hat mich heute gekündigt, ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist.
In dem Einwurfschreiben heißt es: Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 17.05.2019. Ich bin noch in der Probezeit und somit ist eine 14 Tägige Kündigungsfrist gegeben. Im Arbeitsvertrag steht unter dem Punkt "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" folgender Satz: Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits gemäß den gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt.
Laut den gesetzlichen Fristen 622 BGB heißt es ja:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Die Frist für den 15.05 haben Sie ja bereits verpasst, ist dann nicht nur noch die Kündigung zum Ende des Monats möglich? Weil hier die Rede vom 17.05 ist.
Ein Tarifvertrag besteht nicht.
Grüße
8 Antworten
Liest Du eigentlich mit, was Du schreibst?
Ich bin noch in der Probezeit und somit ist eine 14 Tägige Kündigungsfrist gegeben
02.05. + 14 Tage = 16.05.
Also ist die Kündigung absolut fristgerecht. Während der Probezeit sind die Absätze 1 und 2 des § 622 BGB für Dich absolut bedeutungslos.
genauso ist es
Das hat nichts mit "ausfallend werden" zu tun. Aber wenn Du über diesen Satz mal eine Minute nachgedacht hättest, hättest Du Dir den Rest der Frage sparen können.
Die Vorgabe Mitte/ Ende des Monats gilt in der Probezeit nicht. Da kann zu jedem Termin gekündigt werden. Also versuch dich nicht als Schmalspuranwalt, such dir lieber einen neuen Job...
Den habe ich bereits, danke der Nachfrage.
Die Kündigung passt so.
Die Frist für eine Kündigung in der Probezeit beträgt 2 Wochen. Nicht zwei Wochen zum Monatsende oder sonst irgendwas. Einfach zwei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Und die wurde hier eingehalten.
Die Kündigungsfrist von zwei Wochen ist vom Arbeitgeber eingehalten worden.
Du hast heute, am 2. Mai die Kündigung erhalten, die Frist beginnt morgen an zu laufen und der AG hätte Dir schon zum 16. Mai kündigen können.
Die Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats ist die "normale" Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB.
Im Abs. 3 BGB steht, dass während der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. Da ist das "Beendigungsdatum" allerdings an kein bestimmtes Datum gebunden, man kann hier also auch zu einem 3., 9, 13. oder wie bei Dir, zum 17. eines Monats kündigen.
Genau beschrieben
"Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Dasteht nichts vom 15. oder 01., also kann hier "täglich" gekündigt werden.
Man muss doch nicht gleich ausfallend werden, jeder Mensch hat mal ein Verständnisproblem auch wenn Sie scheinbar perfekt zu sein scheinen.