Falsches Kündigungsdatum vom Arbeitgeber?

8 Antworten

Liest Du eigentlich mit, was Du schreibst?

Ich bin noch in der Probezeit und somit ist eine 14 Tägige Kündigungsfrist gegeben

02.05. + 14 Tage = 16.05.

Also ist die Kündigung absolut fristgerecht. Während der Probezeit sind die Absätze 1 und 2 des § 622 BGB für Dich absolut bedeutungslos.

genauso ist es

Man muss doch nicht gleich ausfallend werden, jeder Mensch hat mal ein Verständnisproblem auch wenn Sie scheinbar perfekt zu sein scheinen.

@MrErklaerbaer

Das hat nichts mit "ausfallend werden" zu tun. Aber wenn Du über diesen Satz mal eine Minute nachgedacht hättest, hättest Du Dir den Rest der Frage sparen können.

Die Vorgabe Mitte/ Ende des Monats gilt in der Probezeit nicht. Da kann zu jedem Termin gekündigt werden. Also versuch dich nicht als Schmalspuranwalt, such dir lieber einen neuen Job...

Den habe ich bereits, danke der Nachfrage.

Die Kündigung passt so.

Die Frist für eine Kündigung in der Probezeit beträgt 2 Wochen. Nicht zwei Wochen zum Monatsende oder sonst irgendwas. Einfach zwei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Und die wurde hier eingehalten.

Die Kündigungsfrist von zwei Wochen ist vom Arbeitgeber eingehalten worden.

Du hast heute, am 2. Mai die Kündigung erhalten, die Frist beginnt morgen an zu laufen und der AG hätte Dir schon zum 16. Mai kündigen können.

Die Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats ist die "normale" Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB.

Im Abs. 3 BGB steht, dass während der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. Da ist das "Beendigungsdatum" allerdings an kein bestimmtes Datum gebunden, man kann hier also auch zu einem 3., 9, 13. oder wie bei Dir, zum 17. eines Monats kündigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Genau beschrieben

"Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."

Dasteht nichts vom 15. oder 01., also kann hier "täglich" gekündigt werden.