Rückkehr in Beamtenstatus nach Kündigung während der Probezeit?

2 Antworten

Beamte kündigen nicht, sondern stellen einen Antrag auf Entlassung. Das ist gesetzliche geregelt, auch was die Frist angeht ("fristlos" gibt es insofern nicht) - bitte nachlesen im jeweils gültigen Beamtenrecht. Und natürlich kann man wieder als Beamtin/Beamter ernannt werden, wenn man vorher entlassen worden ist. Egal ob man früher Beamter/in auf Lebenszeit oder "nur" auf Probe war (soweit die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, wie z.B. gesundheitliche Eignung, Altersgrenze eingehalten ...).

Entweder suchst du dir die Antwort im Beamtengesetz selbst heraus ( du schreibst leider nicht, ob du Kommunal-, Landes-oder Bundesbeamter auf Probe bist, oder du fragst einfach schriftlich beim Dienstherrn nach: http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/gesetze/bundesbeamtengesetz.htm#p33

himmelsbewohner 
Beitragsersteller
 18.07.2012, 12:51

Leider werde ich aus dem Beamtendeutsch nicht schlau. ;) In deinem Link steht (§35): "Beamtinnen und Beamte in Ämtern mit leitender Funktion sind (...) in den Fällen, in denen nur ein Beamtenverhältnis auf Probe besteht, mit Ende des Monats, in dem sie die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geltende Altersgrenze erreichen, aus dem Beamtenverhältnis auf Probe nach § 24 Abs. 1 entlassen." Heißt das nun, dass man als Bundesbeamter auf Probe später wieder Beamter sein kann, wenn man in der Probezeit auf eigenen Wunsch entlassen wird? Das wird mir hieraus nicht klar ersichtlich.