Kann ich zu einem beliebigen Datum meine Arbeit kündigen, solange die Fristen stimmen?

5 Antworten

Du kannst kündigen, wann du möchtest, wenn du die Frist einhältst. Bei vielen Verträgen macht es auch Sinn, die Kündigung sehr rechtzeitig abzuschicken - siehe beispielsweise der momentane Poststreik. Das Risiko trägt der Kunde der Post. In einem Betrieb sollte man sich überlegen, wie früh man eine Kündigung bekannt macht bzw. dem AG zukommen lässt. Wie DerHans schon erwähnt hat, ist es in manchen Betrieben rein von der Atmosphäre her sinnvoll, die Kündigung nicht mit allzu großem Vorlauf zukommen zu lassen.

Solange du die Schriftform und die Kündigungsfrist einhältst und sicherstellst, dass die Kündigung rechtzeitig deinem AG vorliegt, kannst du grundsätzlich an jedem beliebigen Datum kündigen.

Meist kann man nur zum 15. oder zum Letzten kündigen, nur in der Probezeit zu jedem beliebigen Datum, außer der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag enthält eine andere wirksame Regelung.

Zu einem beliebigen Datum kannst du nur kündigen, wenn du dich noch in der Probezeit befindest oder als Auszubildender wegen Aufgabe der Ausbildung kündigst. Tarifvertraglich sind abweichende Vereinbarungen möglich. In der Regel kann man zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Natürlich kannst du das.

Die meisten Leute warten aber den letzt möglichen Zeitpunkt ab, um so kurz wie möglich dann nach der Kündigung noch in diesem Betrieb arbeiten zu müssen.

Für manche ist das eben unangenehm.

Wenn dein Arbeitgeber mitspielt ja, in den meisten Fällen kündigt man immer zum 15. des Monats oder Monatsende. so ist es auch in den meisten Arbeitsverträgen vermerkt