In meiner Tanzschule hat nun meine Tanzlehrerin fristlos gekündigt, jetzt haben wir keinen Tanzlehrer für unseren Bereich. Können wir auch fristlos kündigen?

2 Antworten

Ich würde mal behaupten, wenn in der Tanzschule kein Tanzlehrer zu Verfügung steht, ist das auch ein wichtiger Grund. Schließlich kann die Tanzschule so ihrer Verpflichtung nicht nachkommen. In diesem Fall darf man natürlich kündigen.

Für eine fristlose Kündigung muss es immer einen wichtigen Grund geben. Ob und welchen die Tanzlehrerin hatte, hat euch nicht zu kümmern. Ob ihr nun fristlos kündigen könnt, müsstet ihr eurem Vertrag entnehmen können. Was steht dort zum Thema Kündigung?

Dort steht halt, dass man 1 Monat vor Quartalsende die Kündigung einreichen muss. Aber die Tanzschule kommt doch ohne Tanzlehrer ihrer Dienstleistung nicht nach oder nicht? 

@JFK310

Stellen sie euch einen anderen Tanzlehrer zur Verfügung? Oder bieten sie eine Alternative an?

Ansonsten muss man für nicht erbrachte Leistungen auch nicht zahlen.