Beamte - Rückforderung Anwärterbezüge - anrechnungsfreier Teil 650 € oder 383,47 €?

3 Antworten

Du hast beim Land NRW die Ausbildung gemacht, führst aber die Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz auf. Warum? Selbst wenn für dich als Landesbeamten das Bundesrecht gelten würde, eine VWV ist kein Gesetz, sondern lediglich eine Anweisung zur Angleichung von Arbeitsweisen. Sie schafft kein neues Recht.

Allerdings habe ich auch keine Lust, auf Verdacht hin eine komplette VWV zu durchsuchen, ob irgendeine Regelung für deinen Fall existiert.

Zu deiner Frage: tendenziell gilt immer das Recht des Vertragsabschlusses. Ob in deinem Fall davon abgewichen wurde, weiss ich nicht. Würdest du auch nachfragen, wenn der Freibetrag gesenkt worden wäre und du noch den alten, besseren, zahlen müsstest?

Als ex-Beamter müsstest du doch wissen wie das geht. Stelle den Antrag auf geminderte Zahlung und bei Ablehnung dagegen gehe in den Widerspruch.

jochen2310 
Fragesteller
 13.05.2018, 13:40

Hallo Furbo!
Danke für die Antwort. Ich beziehe ich mich auf Bundesrecht, weil hierauf beim Land NRW in Hinblick auf die Rückzahlungsverpflichtung von Anwärterbezügen explizit Bezug genommen wird.

Genau, Widerspruch ist auch geplant. Die Frage ist, wie ich im Falle einer Ablehnung reagieren soll, ob sich ggfs. eine Klage lohnen würde oder ob das aussichtslos ist. Von Verwaltungsrecht hab ich halt keine Ahnung. :-)

Wenn ich den günstigeren Freibetrag bekommen hätte, hätte ich mich natürlich nicht beschwert. :D Ist doch völlig klar, dass man eine Klage nur bei für sich ungünstigen Auslegungen in Betracht zieht, wie immer im Leben. :)

Die konkrete Vorschrift ergibt sich aus der Vorschrift i.Ü. aus Rn. 59.5.2 

(...) Eine Nichterfüllung dieser Auflagen hat die Rückforderung eines Teils der gezahlten Anwärterbezüge zur Folge.

Die Rückzahlungspflicht beschränkt sich auf den Teil der Anwärterbezüge, der den Betrag von 650 Euro monatlich übersteigt. (...).

Nochmals vielen Dank für die spontane Hilfe und viele Grüße!

furbo  13.05.2018, 14:44
@jochen2310
Widerspruch ist auch geplant. Die Frage ist, wie ich im Falle einer Ablehnung reagieren soll, ob sich ggfs. eine Klage lohnen würde oder ob das aussichtslos ist.

Na ja, immerhin wird man dir bei einem Widerspruch eindeutig darlegen, warum und wieso so oder so entschieden wurde. Die Behörde legte sich damit fest. Ob du klagen wirst, solltest du jetzt noch nicht entscheiden, das solltest du erst dann machen, wenn du die Begründung hast. Du prüfst in aller Ruhe die Rechtsvorschriften und zerlegst dann den ablehnenden Bescheid.

Von Verwaltungsrecht hab ich halt keine Ahnung. :-)

Wenn du selbst nicht durchblickst, solltest du dich juristischer Hilfe vor Ort versichern.

Guten Abend,

wie ist die ganze Sache ausgegangen? Ich habe dieses Jahr das Studium abgeschlossen und stehe nun vor genau derselben Frage. Auf meinem Hinweisblatt standen auch noch die 383€, in der aktuell gültigen Verwaltungsvorschrift stehen aber 650€. Wäre super wenn du mir da weiter helfen könntest!

Vielen Dank und Liebe Grüße

Loupalima  09.04.2019, 16:36

Hallo, ich stecke nun ebenfalls in der gleichen Situation. Wie ist es bei dir ausgegangen? Lg

Da solltest du dir bei einem AnwAlt Hilfe holen, die wissen da Bescheid.