Ordnungswidrigkeit als Beamter auf Widerruf?

4 Antworten

Die bisherigen Antworten sind allesamt falsch.

Erstmal können Beamte auf Widerruf jederzeit ohne Grund entlassen werden, die einzige Hürde: die Gelegenheit zur Absolvierung des Vorbereitungsdienstes soll gegeben werden.

Ein Bußgeld wegen eines verkehrsrechtlichen Verstoßes wirkt sich da prinzipiell nie aus. Eine OWi nach dem BtMG oder WaffG kann bei Anwärtern einer Polizei hingegen durchaus dazu führen, dass der Dienstherr Zweifel an der persönlichen Eignung bekommt.

Nein, das ist äußerst unwahrscheinlich. Auch eine strafrechtliche Verurteilung muss nicht zwingend zu einer Entfernung führen, es ist bei einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr aber üblich.

Nein, das kann Dir nur auf Grund eins Dienstvergehens passieren. Bei normalen Ordnungswidrigkeiten wie Parkvergehen oder dergleichen passiert Dir genauso wenig wie allen anderen, die brav ihr Ticket zahlen

Woher ich das weiß:Recherche

Nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit. Da müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, die dann auch mit deiner Tätigkeit zu tun haben.