Ende des Beamtenverhältnisses auf Widerruf?

3 Antworten

Das sollte in deiner Berufungsurkunde stehen.

juwill 
Fragesteller
 21.09.2018, 01:18

Das ist leider nicht der Fall. In meiner Ernennungsurkunde zur Beamtin auf Widerruf finde ich dazu keine Information. Dabei wäre es so wichtig zu wissen..

Mein Vorgesetzter behauptet, dass mit der AUSHÄNDIGUNG des Prüfungszeugnisses das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet,

Völlig richtig - die Möglichkeit besteht.

Ich meine jedoch, im Beamtenrecht bzw. Gesetz gelesen zu haben, dass die ZUSTELLUNG/Mitteilung über das Bestehen der QP ausschlaggebend ist?

Dann nenne mir doch einfach mal die Rechtsquelle!

Am 20.09. wurde das Zeugnis meinem Vorgesetzten zugestellt, doch die Aushändigung möchte er verzögern.

Und du kennst weder deinen Personalchef, noch den Vorgesetzten deines Vorgesetzen, die man ja darauf ansprechen könnte.

§ 22 Beamtenstatusgesetz: Entlassung kraft Gesetzes

(4) Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Tages der Ablegung oder dem endgültigen Nichtbestehen der für die Laufbahn vorgeschriebenen Prüfung, sofern durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist.

Also müsste man zur endgültigen Beantwortung Deiner Frage das Bundesland kennen.