Rechtspfleger Studium abbrechen, wie geht das?

3 Antworten

Jeder hat Verständnis, wenn man ein Studium abbrechen möchte, wenn es einem nicht liegt. Das ist auch bei Studien, bei denen man Beamter auf Widerruf ist, nicht anders. Das musst du mit deiner personalverwaltenden Stelle abklären, also vermutlich dem Oberlandesgericht.

Soweit ich weiß wird auf die Zurückzahlung der Bezüge verzichtet, wenn der Abbruch im Studium erfolgt.

Als Beamtin/Beamter kannst du „nur“ einen Antrag auf Entlassung bei deiner Behörde stellen. Dieser Antrag hat die selbe Wirkung wie eine Kündigung. Die Amtsleitung könnte dich aus wichtigen Gründen bis zu drei Monate entsprechend binden (denke im Studium ist das nicht relevant). Genauere Regelungen hierzu findest du im entsprechenden Landesbeamtengesetz. Wenn du in der Gewerkschaft bist, können die dir auch weiterhelfen. Spreche aber am besten auch mit deinem Ausbildungsleiter. Der wird auch wissen, was zu tun ist.

Hinsichtlich dem Arbeitslosengeld kann ich dir leider nicht helfen. Frag da am besten beim Arbeitsamt nach.

Wie ist das mit dem Arbeitslosengeld? Erhalte ich hier eine sperre, wenn ich mein duales studium beende?

Da du als Beamtin keine Arbeitslosenbeiträge zahlst, hast du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

In wie weit, du deine Ausbildungsbezüge und weitere Kosten zurück zahlen musst, kommt auf deinen Vertrag, bzw. auf das Beamtenrecht von Hessen an. Frage mal bei deinem Personalrat nach, der dir sicherlich weiterhelfen kann.