Kann ich nach Kündigung nochmal verbeamtet werden?

5 Antworten

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  1. Kündigung und Erneuete Verbeamtung geht.
  2. Niemals im Lebenslauf lügen!

Danke dir! Das mit dem Sabbatical ist auch keine Lüge. Bis auf die 5 Wochen war es das nämlich auch.

@RaketeRoland

ja, ich versteh' bloß nicht ganz, warum du jetzt wieder Beamter werden willst oder eben "verbeamtet".. das wollen die Lehrer übrigens alle auch, und es gibt da die heftigstesten "Streits"... warum bloß, wenn sie dann als Staatsbedienstete noch nicht einmal streiken dürften..?/

@bachforelle49

Die Ausbildung, auf die ich mich beworben habe kann man nur als Beamtenanwärter machen. Ansonsten wäre für mich ein Job ohne Beamtenstatus auch kein Problem. Würde ich dann ja sogar bevorzugen. Aber das geht da halt nicht.

Gibt es einen Einstellungserlass zu deiner angestrebten Tätigkeit beim Bund, du kannst doch die Voraussetzungen für die Verbeamtung einsehen?

Da müssten die beamtenrechtlichen Voraussetzungen stehen. Du hast aber selbst gekündigt und es ist nicht so, dass du eine dienstliche Beurteilung nicht bestanden hast, also denke ich nicht, dass es nicht mehr möglich ist unter erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht nochmal verbeamtet zu werden.

Warum nicht bei einer Gewerkschaft eintreten und nachfragen oder bei der einstellenden Behörde selbst?

Auf gar keinen Fall das Jahr als Sabbatical bennenen. Du schreibst die Wahrheit, nämlich dass du aus persönlichen Gründen die begonnenen Ausbildung abgebrochen hast oder weil sie dir nicht gefallen hat oder etwas anderes, über Gesundheitliche Aspekte musst du nichts sagen, es sei denn beim Amtsarzt. Und auch da darfst du bei der Verbeamtung nicht lügen.

Danke für die Antwort. Bis auf die wenigen Wochen war es ja auch ein Sabbatical. Das ist nicht gelogen. Ja und bei der entsprechenden Behörde erfolgt ein medizinischer Test. Die gesundheitlichen Probleme werde ich so oder so angeben müssen.

@RaketeRoland

O.k. Ja, da muss man nun tatsächilch nachdenken, ob man die paar Wochen angibt. Ich würde es tun, auch, wenn ich davon ausgehe, dass der Bund keine Personalakte von einer Kommune anfordert (ist aber keine gesichrete Antwort meinerseits). Es ist nicht schlimm etwas begonnen zu haben und nun neu anzufangen. Das musst du aber selbst entscheiden. Der Beamtenrechtlichen Laufbahn steht es aber nicht im Wege. Alles Gute!

Du könntest darauf hoffen, dass ein entsprechender Datenaustausch nicht stattfindet und erstmal keiner etwas von Ausbildungsabbruch und Krankheit merkt.

Je nachdem, wo du dich berwirbst, wird aber auch nach einem Gesundheitszustand bzw. nach Vorerkrankungen / Behandlungen gefragt und du musst oftals auch zu einem Betriebsarzt, bevor du eingestellt wirst.

Wenn es dir gelingt, hier überall nicht die Wahrheit zu sagen und es dann irgendwann doch herauskommt, kannst du davon ausgehen, dass es dann mit der Verbeamtung garantiert nichts wird.

Bleib bei der Wahrheit, wenn du wieder gesund bist, ist es doch kein Problem. Ich finde es problematischer, wenn jemand sich nach der Schule erstmal ein Sabbatical gönnt...

Viel Erfolg!

Bei der Verbeamtung gibt es immer eine ärztliche Untersuchung und da werde ich auch die Wahrheit sagen. Aber die Personaler und ggf. spätere Kollegen geht das nix an.
Ich weiß Sabbatical hört sich doof an und das werde ich auch nicht so benennen. Ich hab in der Zeit auch gejobbt und war ehrenamtlich tätig. Heutzutage ist es normal, dass viele nach dem Abi erstmal ein Jahr was anderes machen. Da müsste ja jeder zweite keinen Job bekommen.

@RaketeRoland

eben, bei der Verbeamtung musst du die Wahrheit sagen und dann kommt heraus, dass du es anfangs verschwiegen hast.

Als Personaler finde ich es im Lebenslauf zielgerichteter, dass du dich um eine Ausbildung beworben hast, genommen wurdest und dann aus gesundheitlichen Gründen aufhören musstest, als wenn du nach der Schule nur gejobbt und dich ehrnamtlich engagiert hast.

Aber es ist dein Leben - du entscheidest :)

1. Kann ich nach meiner Kündigung der ersten Ausbildung im Jahr 2018 nochmals Beamtenanwärter werden oder bin ich da irgendwie gesperrt?

Ich denke, daß das Spiel einfach von vorne neu beginnt.

Neue Bewerbung, neue Chance.

Aber warum sollten die Dich jetzt wieder nehmen?

Die werden sich auch fragen, ob Du überhaupt wieder belastbar bist!

Woher ich das weiß:Recherche

Das ist eine andere Behörde wie gesagt. Ich war bei einer Kommunalbehörde und will jetzt zu einer BUNDESbehörde. Das ist ein Unterschied.

Und gesundheitliche Probleme kann man aus der Welt schaffen. Das ist doch bei einem privaten Unternehmen auch nix anderes? Oder soll jetzt jeder der mal gesundheitliche Probleme hatte arbeitslos werden?

@RaketeRoland

Du musst beim Amtsarzt deine Sachen offen legen, vor allem für die PKV. Wenn du aber austherapiert bist und nun gesund ist das kein Problem!

@RaketeRoland

Nein das nicht. Habe aber selbst die Erfahrung gemacht, daß ich danach keinen Job mehr bekommen habe, denn ich war über 4 Jahre lang krank und nicht belastbar bis ich mich wieder dem Arbeitsmarkt zugewandt habe um dann fest zu stellen, daß es mir niemand mehr geglaubt hat daß ich jemals wieder belastbar werden oder bin. Ich habe seitdem keinen Job mehr bekommen und habe dann die Rente eingereicht die ich nun seit 2012 beziehe. Gut daß es ein Fallschirm für solche Menschen gibt die nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt gewollt sind.

@consillieri

Genau das hatte ich auch vor. Beim Arzt gebe ich natürlich alles an, aber die Personaler geht das nix an.

@albatroz1102

Das tut mir leid für dich! Ich bin aber erst 20 und kann unmöglich in Rente. In meinem Fall kann ich auch ärztliche Gutachten erstellen lassen, dass ich voll belastbar bin.

@RaketeRoland

o.k. ich war damals noch 40 Jahre alt. Leider ging da für Jahre nichts mehr.

Aber jetzt bin ich ja abgesichert. Alles Gut!!!

ich hatte nach meiner Schulzeit eine Lehre in einem Landratsamt in der Verwaltung angefangen. Und zwar als Beamter auf Probe - also nach der Ausbildung wäre ich dann Beamter auf Lebzeit geworden.

Eher Beamter auf Widerruf. Die Probezeit kommt danach.

1. Kann ich nach meiner Kündigung der ersten Ausbildung im Jahr 2018 nochmals Beamtenanwärter werden oder bin ich da irgendwie gesperrt?

Das war keine Kündigung. Beamte können nicht gekündigt werden. Du wurdest auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Eine erneute Verbeamtung ist kein Problem. Zumal das zwei verschiedene Dienstherren sind.

2. Kann eine Bundesbehörde überhaupt auf diese Daten einer Kommunalbehörde zurückgreifen? Gibt es da irgendwelche bundesweiten Register oder sowas? Ich würde nämlich lieber dieses betreffende Jahr als „Sabbatical“ verkaufen und diese Ausbildung nicht erwähnen, da es nur wenige Wochen waren.

Wieso solltest du lügen? Aber nein, es ist unwahrscheinlich, dass das rauskommt.

Vielen Dank. Ja, ich weiß, ich habe die Entlassung ja beantragt. Ich habe es nur als Kündigung tituliert, da es sonst vielleicht Missverständnisse gegeben hätte. Nicht das dann jemand denkt ich wäre rausgeschmissen worden.
Und ich wollte die Ausbildung nicht angeben, da abgebrochen immer doof ist und die Personaler meine Krankengeschichte nix angeht.