Rückzahlung Anwärterbezüge?

1 Antwort

Ob und wieviel zurück zu zahlen ist, entscheidet der Dienstherr ...

wenn Du abbrichst, musst Du zahlen

wenn z.B. gesundheitliche Gründe für den Abbruch entscheidend sind, wird man wohl nichts fordern

wenn Du durch entscheidende Prüfungen fällst, wirst Du entlassen und musst auch nichts erstatten