Bauantrag mit Pflanzpflicht: Soll ich hoffen, dass nomales Pflanzen reicht oder das Maximum angeben?
Ich bereite einen Bauantrag vor, zu dem auch Pflanzungen als Ausgleichsmaßnahme gehören. Ich weiß, dass jemand vor einigen Jahren mit "normalen Pflanzungen" eine Genehmigung bekommen hat. Ich selbst habe nun eine neuere Ausarbeitung der Behörde gefunden, wonach "Bäume" nicht mehr zählen, sondern nur noch Hecken.
Da auf jeden Fall sowieso auch Bäume gepflanzt werden sollen, kann ich nun auf den "Ermessensspielraum" setzen (den gibt es immer noch) - und hoffen, dass der Antrag mit weniger Hecken als neuerdings gefordert durch geht. Sollte ich das tun oder gleich nach der neuen Vorschrift planen? Das hätte die Nachteile, dass das Grundstück dann wirklich schon sehr zugepflanzt wäre (und es auch bleiben muss) und dass die Kosten natürlich deutlich steigen.
Vielen Dank!
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
2 Antworten
Also ich kenne das von Bebauungsplänen nur so, dass wenn Bepflanzung gefordert wird, dann steht auch im Bebauungsplan, wieviel Bäume, die Arten der Bäume und Sträucher, usw.. Gibt es diese Vorgaben nicht?
Es gibt diese Vorgaben für den Außenbereich nicht - aber vielen Dank fürsAbstimmen.
Da muss man in den Bebauungsplan schauen, welche Bepflanzungsvorschriften dort bestehen. Wenn es keinen gibt braucht auch nichts bepflanzt werden. Nur wenn das Vorhaben im Außenbereich steht verlangen die Naturschutzbehörden Ausgleichsmaßnahmen.
Früher war das anders; heute ist es nur noch so wie oben beschrieben.
Dann frag vorher bei der UNB nach, ob die überhaupt einer Bebauung zustimmen, und wenn ja, welche Ausgleichsmaßnahmen (Ausgleichspflanzungen und/oder Ausgleichszahlungen) gefordert werden!
Ich glaube aber nicht, dass Du für ein im Außenbereich nicht privilegiertes Vorhaben überhaupt eine Genehmigung bekommst!
Danke für die Antwort - aber das Vorhaben ist im Außenbereich.