Bauantrag zu einem feststehendem Imbissanhänger

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

es ist richtig, dass für den o.g. Sachverhalt eine BG beantragt werden muss. Dass das grotesk klingt, kann ich nachvollziehen. Normalerweise dürfen Bauanträge nur von sog. Bauvorlageberechtigten erstellt werden. Für kleinere Maßnahmen wie Carport etc. ist das nicht erforderlich. Da es sich hier jedoch um eine gewerbliche Nutzung handelt, gehe ich davon aus, dass die Bauvorlagebrechtigung gefordert wird. Diese Bauvorlagebrechtigung hat der Architekt, wenn er als solcher bei der jeweiligen Architektenkammer geführt ist. Für den Bauantrag ist wichtig: Zeichnungen des Wagens besorgen, Stellplätze (Kundenparkplätze) nachweisen, Abstand von der Grenze einhalten (Abstandflächen gem. Länderrecht Bauordnung). Betriebsbeschreibung ausfüllen und den Rest den Architekten machen lassen... Geschätzte Kosten (Honorar 200,- bis 500,- € netto, je nach Aufwand)

pfanntastisch 
Fragesteller
 26.04.2010, 08:05

Vielen Dank für die Antwort! Wie würde der Fall sich darstellen, wenn ich den Imbissanhänger regelmäßig (wöchentl./mtl.) weg ziehe- übers Wochenende?

Walenta  26.04.2010, 21:55
@pfanntastisch

Die Frage wird sein, ob das Bauamt das wahrnimmt, dass der Wagen mal ein paar Tage nicht dort stand. Ich meine damit, wenn der Beamte Dienstags den Wagen sieht und dann eine Woche später wieder. Ob er dann übers WE weg war, bekommt er doch gar nicht mit. Ich denke, dass es sicherer ist (auch versicherungstechnisch), einen Bauantrag zu stellen...

Walenta  26.04.2010, 22:00
@Walenta

schade, ich war am Freitag noch in Meerbusch, da hätte ich mir das ja mal angucken können. Bin wahrscheinlich demnächst in BO und Hattingen unterwegs. Wenn Interesse besteht, komme ich mal vorbei.

pfanntastisch 
Fragesteller
 26.04.2010, 22:25
@Walenta

habe morgen einen Termin bei der Bauberatung - mal sehen was die sagen. Denn "Wegzug" übers Wochenende würde ich sowieso dokumentieren! - Lerne ja dazu.. ;-)

Wenn es tatsächlich so ist, so bewege ihn wöchentlich 2 cm nach vorn und wieder nach hinten.

Das gilt als FÜHREN eines Fahrzeuges, rein rechtlich. Der Rest ist ein erlaubter Parkvorgang. So umgehst Du das Problem.

Ich selbst wäre bei den Bürokraten eiskalt.

pfanntastisch 
Fragesteller
 24.04.2010, 18:55

Guter Gedanke- leider muss ich diesen sogar stellen wenn ich abwechselnd auf Nachbargrundstück wechsele- nur dann 2 mal. Auskunft des Bauamtes!

Eratya  25.04.2010, 13:56
@pfanntastisch

Dennoh. Bau = FEST... Du parkst aber ein gemeldetes Fharzeug / Anhänger. Besteuerst es sogar !!!!Also ?? Lasse es aufn Rechtstreit ankommen... Du gewinnst ^^

Walenta  25.04.2010, 22:47
@Eratya

...nö, er verliert! vielleicht nicht nachvollziehbar, ist aber so.

hallo,

du betreibst ein gewerbe, auch wenn es aus einem anhänger erfolgt. willst du eine öffentliche flächen dafür nutzen, benötigst du auch noch die zustimmung der straßenverkehrsabteilung. antrag auf sondernutzung ist erforderlich. auch hier zahlst du eine gebühr. ob dir nun ein architekt bei der beantragung einer baugenehmigung behilflich sein muss, bezweifle ich. bei deinem vorhanen handelt es sich nicht um ein bauwerk, welches fest mit dem boden verbunden ist. ich würde es auf keinen fall auf einen rechtsstreit mit einer behörde ankommen lassen... der braten kann teuer werden und du brauchst dafür einen langen atem. die kann dir umgehend die nutzung deines imbisswagens untersagen. auch auf einem privatgrundstück! viel glück!!!

Na hallo, ich bin ja verblüfft. Habe leider erst heute die Frage entdeckt (schlaflos). Dennoch und vielleicht noch nicht zu spät: Ein Imbißanhänger gehört zu den sogenannten fliegenden Bauten (extra Paragraph in der Landesbauordnung) und bedarf keiner Baugenehmigung. Das schließt aber nicht die Nutzungsgenehmigung aus, die das Gewerbeamt, nicht das Bauamt, erteilen muß. Sparen Sie bitte nicht an der falschen Stelle. Suchen Sie sich einen soliden und erfahrenen Bauberater auf Honorarbasis. Dessen Honorar ist nur ein Bruchteil des einsparbaren Potentials und ein Garant für Ihre ungeteilte Interessenvertretung von der Planung bis zur Abrechnung. Schauen Sie bitte nur als Beispiel meine homepage www.1a-bauberatung.com an. Für ein solches Vorhaben habe ich eine Mindmap als Hilfe und Orientierung entwickelt. Ich schicke sie Ihnen gern kostenlos zu, wenn Sie mir Ihre Postadresse mitteilen.