Wie lange dauert die Genehmigung eines Bauuantrages?

6 Antworten

Je nach Bearbeiterlust und -Laune kann das schon bis zu nem halben Jahr dauern. Es gibt aber die Möglichkeit einer vorläufigen genehmigung. Wie die genau beantragt wird weiß entweder der Architekt oder das Bauamt selber

Bei uns ist es so, dass vom Tag der Eingabe gerechnet man innerhalb 14 Tagen Bescheid bekommt, ob die Unterlagen vollständig sind. Die Vollständigkeit betrifft vor allem öffentlich-rechtliche Belange. Was zum Bauantrag gehört muss der Entwurfsbearbeiter zwar wissen, aber oft gibt es gesonderte Fragen innerhalb der Stadt, die nachzuweisen sind.(Stellplätze, Feuerwehrzufahrten, Denkmalschutz, Umwelt usw.) Erst nach Bestätigung der Vollständigkeit läuft die amtliche Bearbeitungsfrist an. Zitat aus BO: "Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag. Die Frist nach Satz 1 beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum nach Absatz 2 Satz 1. Sie kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens zwei Monate verlängert werden." (§69;4 Sächs.BO) §74 sagt etwas zur Teilbaugenehmigung: "Ist ein Bauantrag eingereicht, kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung gestattet werden (Teilbaugenehmigung). § 72 gilt entsprechend. "

Falls das Haus innerhalb eines bestätigzen Bebauungsplans gebaut werden soll, wird es einfachen, da reicht eine Bauanzeige. Allerdings müssen bei Baubeginn alle Unterlagen und Nachweise vorliegen. Einfacher wird es auch wenn vorher ein qualifizierter vorbescheid eingeholt wurde. da reicht auch eine Bauanzeige. Ich hoffe, nun weißt du etwas mehr als vorher.

Das kommt darauf an wie schnell die Verwaltung in der jeweiligen Gemeinde arbeitet.
Immer diese Fragen nach Pauschalaussagen! Gerade was Verwaltungsvorgänge betrifft kann man da selten was pauschalisieren.

hmm, komisch das wenn man googelt aber relativ genaue Aussagen bekommt. Die Ämter können sich also NICHT 6 Monate Zeit lassen weil der Sachbearbeiter z.B. gerade keine Lust hat zu arbeiten. Also bitte nicht kommentieren wenn man keinerlei Ahnung hat. Danke!

Das kommt auf die Rechtslage, die Vollständigkeit des Antrages und die Kompetenz des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers an. Wenn die Fehler in den Antragsunterlagen machen ist immer die Behörde Schuld!

Ansonsten gibt es in jeder Landesbauordnung "Höchstbearbeitungszeiten".

Das ist wahrscheinlich unterschiedlich. Bei uns im Saarland kann man dafür im Moment ca. 4-5 Wochen rechnen. Wenn Befreiungsanträge dabei sind, dann wesentlich länger.