Garagenbau in Hessen, Bauantrag notwendig ( einseitige Grenzbebauung )?

4 Antworten

Ja, Du musst einen Bauantrag stellen.

Begründung ?? Laut HBO steht hier 50m2 genehmigungsfrei, jedoch lese ich oft auch 30m2 :(..

@Zeratul111

Eine formale Begründung kann ich Dir (leider) nicht liefern. Ich kenne lediglich 2 Fälle aus der Verwandtschaft / Familienkreis, wo eine Seite ebenfalls auf der Grenze gebaut werden sollte. Beide haben sich beim örtlichen Bauamt erkundigt. Beide benötigten eine Baugenehmigung.

@derhandkuss

Ok, dann rufe ich Dienstag mal beim Bauamt an... Danke schon mal.

Ich habe jetzt die LBO Hessen nicht im Kopf, aber Garagen sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig, WENN die Garage nicht höher ist als 3,00 m, nicht größer als 36 m² und auf einer Grenze nicht länger als 12 m, auf 2 Grenzen (also im Eck) nicht länger als 15 m ist. So ist es im Saarland. In Hessen kann das etwas abweichen. Suche nach LBO Hessen, Abstandsfläche.

Anlage 2 HBO – Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55

1.2 Garagen bis 50 m

2

 Brutto-Grundfläche einschließlich Abstellraum einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m

2

 Grundfläche, unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1,

V
Freistellungsvorbehalte

1.Beteiligung der Gemeinde

1. Der Gemeinde ist das beabsichtigte Vorhaben durch Einreichen der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich zur Kenntnis zu geben, soweit das Vorhaben nicht dem naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigungsverfahren unterliegt oder eine Ausnahmegenehmigung von einer Veränderungssperre erforderlich ist.

Du kannst Dein BV nur über einen regulären BA realisieren. 

Bauhilfeforum; Epi

Ist die Garage über 2.00 m groß, so löst diese Abstandsflächen aus. Die Baugrenze muss beachtet werden. Steht im b plan