Hat man als Mieter Möglichkeiten zur Einsicht in "Bauunterlagen" betreffend des Mietobjekts bei Behörden?

7 Antworten

Eine Flurkarte bekommst Du ggfs. auch so beim Katasteramt.

Bei den anderen Unterlagen sieht es eher schwer aus, wenn Du Mieter bist.

Wozu brauchst Du den Grundriss der Wohnung? Das kann man doch selbst messen und zeichnen.

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Fragesteller
 22.04.2021, 16:46

Ich kann es nicht zeichnen.

Wozu muss ich mich eigentlich ständig rechtfertigen? Ich will es einfach wissen. Wozu ich welche Info brauche kann doch Anderen egal sein.

Truemmerliese02  22.04.2021, 16:48
@1011011101011

Weil der Grund Antwort darauf gibt, ob Du das Recht hast, die Unterlagen bei einer Behörde einzusehen.

Wenn Du das einfach nur so sehen willst, hast Du kein Recht, wenn es sich um einen Nachbarschaftsstreit o.ä. handelt, ggfs. schon.

Jetzt verstanden?

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Fragesteller
 22.04.2021, 16:49
@Truemmerliese02

Das habe ich schon vor der Frage verstanden.

Die Maßen und Pläne sind nicht zugänglich, nur andere Infos. Man kann selbst die Zimmer ausmessen, der Makler hat auch diese Infos.

Wofür ist das wichtig für dich?

Einem Mieter geht das nichts an. Da werden Behördenmitarbeiter nichts erzählen

1011011101011 
Fragesteller
 22.04.2021, 18:26

Siehe meine Kommentare.

Wicht678  22.04.2021, 18:28
@1011011101011

Ich sehe nichts, weshalb es für dich wichtig ist, dass du den Eigentümer kennst. Grundrisse sind dort auch nicht verzeichnet.

Die Wohnungsgröße kann man selbst ausmessen.

Wozu muß man als Mieter wissen wie groß das Grundstück ist und wo die Grenzen verlaufen?

1011011101011 
Fragesteller
 22.04.2021, 16:44

Vielleicht interessiert es einen einfach?

Ich muss auch nicht wissen wie Käse hergestellt wird. Und dennoch ist es interessant für mich zu wissen wie Käse hergestellt wird.

Und vielleicht will ich auch wissen bis wohin welches Grundstück geht, damit ich weiß, bis wohin ich welche Flächen betreten darf? (weil jeder etwas anderes behauptet in der Nachbarschaft)

Die Wohnungsgröße habe ich bereits ausgemessen. Ich will wissen, ob die Größe auch den Behörden so bekannt ist.

Das Katasteramt gibt zum Grundstück eine Flurkarte heraus. Da kannst du die Lage und Größe einsehen, wwenn du eine Vollmacht hast oder das berechtigte Interesse nachweisen kannst. Im Grundbuch Abt. 1 sind Flurangaben und m² zu finden.