Nutzungsänderung Anwalt oder Ingeneur oder Architekt?

4 Antworten

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Einen Architekten der auch Mitglied in der Architektenkammer ist :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

An einen Planer.

Der Anwalt macht euch keine Nutzungsänderung und der Ingenieur mit der Statik kommt ggf. später noch dran.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Architekt oder Ingenieur mit Kammermitgliedschaft.

Erst mal an die Gemeinde. Dort erfährst Du, welches Planungsrecht für das Grundstück gilt.

Wenn Du an deren Einschätzung zweifelst, kannst Du Dich immer noch an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser wenden, idealerweise einen ortskundigen. Wer das neben Architekten alles sein kann, steht im §64 der Landesbauordnung (ThürBO).