bad 4 wochen wegen sanierung nicht nutzbar

2 Antworten

Wenn es eine Mietwohnung ist, dann kannst Du natürlich beim Vermieter deutlich machen, dass Du in der Zeit Anspruch auf eine anderweitige Unterbringung hast. Schließlich hast Du eine Wohnung mit Bad und Dusche gemietet und da Du dieses nicht nutzen kannst, ist der Vermieter dazu verpflichtet, in der Zeit für Ersatz zu sorgen.

Auf alle Fälle hast Du Anspruch auf eine saftige Mietminderung.

Ehrlich gesagt würde ich mich an Deiner Stelle an den Mieterbund wenden und dort nachfragen, was Du tun sollst.

Einziges Problem ist ... warum ist der Schimmel im Bad entstanden? Lag der Fehler bei Dir, dann wird es schwierig, hier auf eine Übergangslösung zu pochen. Lag der Fehler aber beim Vermieter und Du hast nichts damit zu tun, dann ist es selbstverständlich so, dass Dir der Vermieter eine andere Lösung zur Badnutzung anbieten muss. Ob das jetzt ein Hotelzimmer ist oder aber er wohnt beispielsweise mit im Haus und bietet Dir solange die Badnutzung bei ihm an.

Rede mit dem Vermieter und frage ihn, wie er sich das vorstellt.

johnnymcmuff  08.11.2011, 11:40

Auf alle Fälle hast Du Anspruch auf eine saftige Mietminderung.

  • Wahrscheinlich 100%,aber viel hat man da nicht von.

Einziges Problem ist ... warum ist der Schimmel im Bad entstanden?

Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

kann ich auf ein hotelzimmer pochen????

Der Vermieter muss Dir eine Ersatzwohnung stellen oder eventuell. die Hotelkosten bezahlen.

Tipp:Duschen kann man auch in öffentlichen Badeanstalten.

Aber ohne Toilette geht gar nicht.Es sei denn der Nachbar würde sie rein lassen,was keinem z.B.mitten in der Nacht zuzumuten ist.


Fragen Sie den Vermieter nach einer Ersatzunterkunft,Falls er nichts hat,oder sich weigert

Danach gehen Sie zu einem Anwalt und klären das mit dem Hotel bzw. der Mietminderung. So und nicht anders. Nicht warten. Nicht einfach nur mindern und nichts tun. Denn die Durchsetzung von Minderungen ist nach längerer Zeit wesentlich erschwert, wenn vernünftige Beweismittel nicht mehr vorliegen. Und einen angemessenen Ausgleich haben Sie durch die Mietminderung ohnehin nicht.