Mietwohnung Badezimmer renovieren, Anspruch gegen den Vermieter?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Ansprüche auf neuen Standard - nein!
Wenn Du die Wohnung so gemietet hast, warst Du doch einverstanden, wie es war.
Deine Aufgabe ist es, diesen Zustand zu erhalten - nicht mehr und nicht weniger.
Willst Du mehr, solltest Du den Vermieter fragen. Dann kann aber auch die Miete erhöht werden, denn nur Reparaturen sind für den Mieter, sofern er sie nicht selbstverschuldet hat, kostenfrei.

Alles andere steht im Mietvertrag!

Grüße aus Leipzig

Nein !!! Du hast die Wohnung 2003 so wie gesehen übernommen.

Wenn das Bad renovierungsbedürftig ist, renoviere es doch. Letztendlich hast du es 16 Jahre benutzt.

Die Optik gefällt dir nicht....dafür kannst du den VM nicht verantwortlich machen.

Was du evtl. machen kannst ist, mit dem VM eine Vereinbarung treffen. Er saniert das Bad auf seine Kosten und hat unterm Strich einen Mehrwert, du musst mit einer Mieterhöhung rechnen. Je nach Größe des Bads kannst du mit ca. 50 - 80 € pro Monat rechnen.

Der VM ist dazu aber nicht verpflichtet, es besteht auch keine Instandhaltungspflicht da die Sanitäranlagen funktionstüchtig sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine einfache Badrenovierung, bei der aber gleich die Leitungen mit ausgetauscht werden, ist unter 15000 € praktisch nicht zu haben. Selbst eine Mieterhöhung von 80 € würde bedeuten, dass der Vermieter das Geld erst in 15 Jahren wieder rein bekommt. So mancher Vermieter erlebt das gar nicht mehr selbst und fragt sich dann natürlich, ob er das wirklich für seine Erben tun soll...

@bwhoch2

Manchmal muss man auch Glück haben. Den jetzigen Mietern gefiel das Bad nicht. Sie hatten von mir die Erlaubnis dies zu modernisieren, auf eigene Kosten ( Mieter ist Trockenbauer )

Ich bezahlte nur das Material, ca. 1.500 €. Kam günstig ran da die Frau im Baumarkt arbeitet. Vorhandene Anschlüsse wurden mit neuen Armaturen versehen ( im Preis schon drin ), wurden von einem Handwerksbetrieb angeschlossen, ca. 450 €. Somit zahlte ich ca. 2.000 €.

Bei den Arbeiten stellte sich heraus, dass ein Rohrleitungsbruch vorhanden war. Gott sei dank wurde dies rechtzeitig erkannt. Ein Handwerksbetrieb führte die Reparatur für ca. 5.000 € aus. Gesamtkosten also 7.000 € für neue Leitungen, Klo, Wasserspüler, Waschbecken, Badewanne, Dusche, Armaturen, Fliesen und Fußboden sowie Neuanstrich.

Gut, habe keine Mieterhöhung gemacht. Aber das Bad war 40 Jahre alt. Und so wie beschrieben hätte ich es unter normalen Umständen für den Preis nicht bekommen, denke eher zwischen 12.000 - 15.000 €.

Was meinst du mit:

Nun ist das Badezimmer allerdings stark renovierungsbedürftig, die Fliesen an der Wand sind mindestens 30 Jahre alt und der Boden mindestens 50 Jahre alt

Bröckeln die Fliesen von der Wand ab? Schimmelt es dort?

Wenn es um Instandhaltung geht, muss der Vermieter blechen.

Wenn es aber nur um kosmetische Verschönerung geht ("die Fliesen sehen altmodisch aus") musst du es aus eigener Tasche zahlen.

Solang das Bad noch funktioniert (Wasser etc.) ist der Vermieter nicht für Kosmetik zuständig.

Nun, die Wandfliesen sind mit einer Fliesenfarbe gestrichen, welch nun nach und nach abbröckelt, das Waschbecken löst sich langsam von der Wand, der Fußboden lässt sich nicht mehr richtig reinigen. Aber die Funktion von Waschbecken, Wasserhahn, Toilette, Badewanne sind noch gegeben. Es gibt im Bad auch keinen Schimmel.

@ThomasM1982X

Das sind wirklich gravierende Mängel, die der Vermieter auf seine kosten beheben lassen muss.

ABER bedenke: Er wird dann die Miete (deutlich) erhöhen.

Wenn ich also wüsste "In dieser Wohnung will ich ewig wohnen bleiben zu so einer günstigen Miete" Dann würde ich das nach und nach selbst Instand bringen.

Bleibe ich aber nur vorübergehend da wohnen, dann lasse ich es so wie es ist, und melde es dem Vermieter nicht. Beim Auszug, wird er dann sehen, ob er die Wohnung UNrenoviert weitervermietet bekommt.

@ThomasM1982X

Das hört sich mehr nach Instandhaltung an. Problem ist: In Grenzfällen/Grauzonen werden die meisten Vermieter versuchen, das auf den Mieter abzuwälzen. Man kann zwar gerichtlich dagegen vorgehen, aber das ist müßig.

Wenn es so ist wie du sagst, und das Zeug von der Wand bröckelt, muss eigentlich der Vermieter Abhilfe schaffen.

Geh aber nicht davon aus, dass er dir schicke neue Fliesen an die Wand installiert. Er wird eher mit Alleskleber versuchen, die alten notdürftig festzukleben.

Ja, irgendwie widerspricht er sich da:

Zuerst sagt er "stark renovierungsbedürftig", und dann nennt er als Grund "die Fliesen ... sind mindestens 30 ... 50 Jahre alt."

Das Alter von Materialien sagt nichts darüber aus, ob es renovierungsbedürftig ist. Dazu braucht es physische Anzeichen, wie deine erwähnten, Schimmel, bröckelnde Fliesen, usw..

@Jack19X1

Das ist kein Widerspruch, Gegenstände altern nun mal bei Gebrauch und über 30 bis 50 Jahren. Außer natürlich in einer Modell-Wohnung. Physische Anzeichen sind, wenn z.B. der Fliesenkleber altert und sich die Fliesen von der Wand lösen. Die Fliese ist bis zum Fall auf den Boden noch in Ordnung, aber der Kleber eben nicht mehr. Hier findet also doch eine Alterung statt. Das Haus ist 1966 gebaut.

@ThomasM1982X

Tut mir leid. Aber von Fliesenkleber war keine Rede von dir in der Frage, oder das irgendetwas bröckelte.

Aber ich schrieb dir einen anderen Kommentar bereits.

@Jack19X1

Deinen Worten zur Folge ging es um das Alter von Materialien. Auch Fliesen altern und der damit verbundene Fliesenkleber, der alles an der Wand hält altert ebenso.

@ThomasM1982X

Wie gesagt:""von Fliesenkleber war keine Rede von dir in der Frage"

Du hast dich ausschließlich auf die Fliesen bezogen. Außerdem lies doch auch mal meinen anderen Kommentar.

@ThomasM1982X

Das verpflichtet den VM zu Reparatur, aber zu keiner Sanierung oder Renovierung, gar einem modernen Bad.

Vorschlag von mir: poste das Thema nochmal aber dann mit ein paar Bildern, auch Details, z.B.

  1. Fliesenschäden
  2. Fugen zwischen den Fliesen
  3. genereller Eindruck des Bades
  4. Eckfugen Boden/Wand und auch die Silikonfugen an den Sanitärteilen (Wanne, Dusche, WC, usw.)

Dann können wir ggfs. zwischen Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung unterscheiden. So ist das - auch mit Deinen weiteren Kommentaren - nur sehr schwer möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So lange das eine rein optische Sache ist braucht der Vermieter nichts machen, auch dann nicht wenn dein Bad übelgrün mit popelgelb ist, du hast es so gemietet, es funktioniert und augenkrebserregende Farben sind in alten Bädern halt eher normal (Balibraun ist auch nich so geil, wir hatten auch schon moosgrün, babyblau und einen weißen Würfel mit weiß und weiß^^)
Funktioniert das Bad nicht(mehr), fallen die Fliesen von der Wand etc. ist das ein mangel der behoben werden muss aber unmodern und hässlich sind keine Mängel.