Sanierung des Bades in bewohnter Wohnung?

3 Antworten

Ja, haben wir auch mitgemacht, war eine fürchterliche Sauerei. Generell hat dein Vermieter das Recht dazu, selbst wenn du dagegen bist. Zu 1: Nein, was hat dein Arbeitgeber damit zu tun? 2: Ja, du kannst die Miete kürzen, die Sätze und gesetzlichen Grundlagen findest du im Internet ("mietminderung badezimmer") 3: Du musst selbst putzen, wenn allerdings Renovierungen zB wegen beschädigter Tapete anfallen, ist der Vermieter zuständig 4: Ja, darf sie, wenn es im Vertrag nicht anders geregelt ist. Tipp: Dusche + Sportgelegenheit jeden morgen ab 7 Uhr im Schwimmbad deines Vertrauens.

Ich würde versuchen alle anderen türen mit Folie abzukleben und die Räume zusperren, so dass keiner rein kann. Dein AG hat damit nichts zu tun, du kannst höchstens Urlaub nehmen. Reinigung musst auch du selbst machen soweit ich weiß. Ich würde vorher mit dem Vermieter reden ob Dusche und Wanne weiter geplant sind und dann erst mal schaun ob man überhaupt darüber streiten muss ;)

zu 1

Du wirst Urlaub nehmen müssen oder unbezahlten Urlaub.

zu 2

Der VM hat Dir eine Möglichkeit zu bieten.

Dies kann in Form von Gutscheinens ein, mindestens an zwei Tagen in der Woche ein öffentliches Bad zu besuchen, bei Berufstätigen je nach Art der Tätigkeit, sogar täglich.

Der VM kann auch in Absprache mit Nachbarn euch die Möglichkeit einräumen, dort zu duschen.

zu 3

Der durch Bauarbeiten entstandene Schmutz ist von Dir wohl zu beseitigen, Du solltest allerdings mit dem VM vereinbaren, dass er Dir hier einen Mietnachlass gewährt.

zu 4

Wenn Dusche und Badenwanne bei Einzug vorhanden waren, hat der VM diese auch wieder einzubauen. Besprich dies einfach mit ihm.

Ein Mietminderung - bei Unbenutzbarkeit des Baden von mindestens 12 % ist angemessen.