BAB- Mietbescheinigung vom Verwalter unterschreiben lassen?

2 Antworten

Die Verwalterin ist doch sicher bevollmächtigt im Namen des Vermieters zu handeln. Dann darf sie auch die Mietbescheinigung ausstellen und unterschreiben.

Natürlich kann auch der Verwalter der Wohnung die Bescheinigung ausstellen. Dafür ist er ja der Verwalter. Der Eigentümer der Wohnung kann ja sonst wo wohnen.