Termin zur Schlüsselübergabe

3 Antworten

Ergänzung: Wenn die Wohnung dem Mieter nicht zum vereinbarten und vertraglich festgesetzten Termin zur Verfügung steht, kann der Mieter den Vermieter Schadenersatzpflichtig machen. Der Schaden besteht z.B. darin, dass der neue Mieter keine Unterkunft hat und im Hotel übernachten muss, dass die Möbel zwischengelagert werden usw. Diese Kosten kann man dann vom Vermieter zurückverlangen oder auf dem Rechtsweg einklagen!

Der Mietvertrag kann grundsätzlich nicht einseitig geändert werden. Wenn die Wohnung ab dem 01.08. angemietet ist, so hat der Mieter ein Recht auf Nutzung an diesem Termin. Da muss sich der Vermieter drauf einstellen !

Danke für die hilfe aus meiner alten wohnung muss ich bis zum 15.08 raus sein und er hat mir zugesichert das ich am 31.07 den schlüssel kriege daher habe ich mir auch extra urlaub genommen den ich jetzt nicht mehr verschieben kann

Du kannst den vermieter auf Schadensersatz verklagen. Du müsstest ja nun alles abbestellen bzw den termin verlegen. Dadurch können kosten entstehen, diese kannst du beim vermieter geltend machen